Polizei-News Hamburg, 02.05.26: Mann verstößt gegen Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Eine Festnahme wurde aktuell von der Polizei in Hamburg gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache

Am 01.05.2026 gegen 13:25 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (Alter: 56 Jahre) im Hamburger Hauptbahnhof fest.

Zuvor beobachtete eine Präsenzstreife der Bundespolizei den Mann am Südsteg, Eingangsbereich Fischerturm, am Hamburger Hauptbahnhof. Er soll für jedermann sichtbar Alkohol getrunken haben. Nach Ansprache durch die Bundespolizisten und Erläuterung des Alkoholkonsumverbotes am Hamburger Hauptbahnhof reagierte der Mann uneinsichtig und unkooperativ.

Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der wegen der Straftat "Betrug" Gesuchte hatte noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 300 EUR zu zahlen.

Der deutsche Staatsangehörige wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.

Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 1.19 festgestellt. Bei einer Durchsuchung in der Wache wurden 44 g Cannabis bei dem Mann aufgefunden. Es wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts "Verstoß nach dem Konsumcannabisgesetz" gefertigt.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Verurteilte der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

Hinweise zum Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof:Seit dem 2. April 2024 gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein weitreichendes Alkoholkonsumverbot. Die Maßnahme wurde zur Steigerung der Sicherheit und der Sauberkeit eingeführt. Es umfasst den Konsum sowie das offene Mitführen von Alkohol im Bahnhofsgebäude, der Wandelhalle und auf angrenzenden Vorplätzen, wobei Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 02.05.2026 gegen 07:12 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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