Polizei-News Bad Neuenahr-Ahrweiler, 13.03.26: Pressemitteilung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Polizeilichen Kriminalstatistik
Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Polizeiinspektion (PI) Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zuständig für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, sowie die Ortsgemeinden Schalkenbach und Königsfeld in der Verbandsgemeinde Brohltal und die Ortsgemeinden Altenahr, Mayschoß, Rech, Dernau, Kalenborn und Berg in der Verbandsgemeinde Altenahr.
Alle aufgeführten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten mit Tatort in den o.a. Gemeinden. Die abschließende Bearbeitung der Delikte erfolgt grundsätzlich bei der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einige Delikte werden bei der Kriminalinspektion in Mayen bearbeitet.
Im Jahr 2025 hat die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 2.041 Straftaten aufgenommen, wobei hiervon im Laufe der weiterführenden Ermittlungen 1.171 Straftaten aufgeklärt werden konnten. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 57,4 % (Aufklärungsquote 2024: 54,5 %). Gleichbedeutend ist dies eine Steigerung der Gesamtfallzahlen zum Vorjahr um 92 Fälle oder um 4,7 %.
Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen, die abschließend durch die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler bearbeitet wurden:
Körperverletzungsdelikte
Hier sind alle Körperverletzungsdelikte (z. B. einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung) erfasst:
2024: 196 Fälle (Aufklärungsquote 90,8 %); 2025: 214 Fälle (Aufklärungsquote 93,0 %)
Im Bereich der Körperverletzungsdelikte verzeichnete die hiesige PI Bad Neuenahr-Ahrweiler einen leichten Anstieg der Fallzahlen. Zahlreiche Körperverletzungsdelikte sind weiterhin Ausfluss von zu hohem Alkoholkonsum.
Einfacher Diebstahl
Hierunter sind alle Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei denen keine erschwerenden Umstände hinzukommen.
2024: 378 Fälle (Aufklärungsquote 27,8 %); 2025: 375 Fälle (Aufklärungsquote 31,2 %)
Die Fallzahlen im Bereich des einfach gelagerten Diebstahls sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch, wobei die Aufklärungsquote nochmals gesteigert werden konnte.
Betrug
2024: 231 (Aufklärungsquote: 55,8 %); 2025: 254 (Aufklärungsquote: 65,0 %)
Gegenüber den Vorjahren verzeichnet die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Anstieg der Fallzahlen im Betrugsbereich um 23 Fälle. Die Aufklärungsquote konnte gesteigert werden.
Sachbeschädigung
2024: 154 Fälle (Aufklärungsquote: 24,0 %); 2025: 206 Fälle (Aufklärungsquote: 25,7 %)
Gegenüber dem Vorjahr muss ein hoher Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Sachbeschädigungen festgestellt werden. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich konnte gesteigert werden.Den größten Anteil an den Fallzahlen nehmen Sachbeschädigungen an Fahrzeugen mit 86 Fällen ein.
Verstöße gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Im Jahr 2025 verzeichnete die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 25 Verstöße gegen das am 01.04.2024 in Kraft getretene Gesetz.
Häusliche Gewalt
Im Jahr 2023 wurde der Begriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)" bundeseinheitlich in den Begriff "Häusliche Gewalt (HG)" umbenannt. Gleichzeitig wurde mit der Einführung des Begriffes "Häusliche Gewalt" auch der Opferkreis erweitert, wonach hierunter auch Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter Senioren und auch die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst werden. Unter der ehemaligen Begriffsdefinition GesB wurden bis dato ausschließlich Delikte erfasst, bei denen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer besteht oder in der Vergangenheit bestand.
2024: 87 Fälle; 2025: 86 Fälle
Die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler verzeichnet hier leider konstant hohe Fallzahlen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld liegt hier naturgemäß bei 100 %.In diesem Zusammenhang sei auch ein Tötungsdelikt erwähnt, welches abschließend durch die Kriminaldirektion Koblenz bearbeitet wurde.
Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten und Rettungsdienstkräften (ausschließlich Delikte nach §§ 113,114,115 StGB)
2024: 13 Fälle (Aufklärungsquote 92,3 %); 2025: 13 Fälle (Aufklärungsquote 100 %)
Seitens der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden im Jahr 2025 insgesamt 13 Delikte zum Nachteil von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Rettungsdienstes erfasst, wobei hierzu anzumerken ist, dass es sich hierbei ausschließlich um erfasste Straftatbestände gem. §§ 113,114,115 StGB handelt. Die Fallzahlen blieben im Vergleich zum Vorjahr somit identisch.Andere Straftaten wie Beleidigungen sind hier nicht mit inbegriffen
Sonderfall Wohnungseinbruchdiebstahl
In diesem Deliktsfeld erfolgt die Aufnahme und Bearbeitung der Wohnungseinbrüche in enger Kooperation zwischen hiesiger Dienststelle und der Kriminalinspektion Mayen, die diese Fälle abschließend bearbeitet.
2024: 26 Fälle (Aufklärungsquote 7,7 %); 2025: 32 Fälle (Aufklärungsquote 6,3 %)
Die Zahlen im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle haben sich bei der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler somit um sechs Fälle leicht erhöht.Da im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl die Spurenauswertung sehr zeitaufwändig ist und Auswertungen noch ausstehen, ist mit einer nachträglichen Steigerung der Aufklärungsquote zu rechnen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Mayen vom 13.03.2026 gegen 14:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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