Polizei-News Mönchengladbach, 03.11.25: Landesweite Aktionswoche zur Sicherheit von zu Fuß Gehenden
Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Mönchengladbach. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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In der Zeit vom 27. Oktober bis 2. November hat die landesweite Aktionswoche zur Sicherheit von zu Fuß Gehenden stattgefunden, an der sich auch die Polizei Mönchengladbach beteiligt hat. Die NRW-Initiative #sicherimStraßenverkehr hat den diesjährigen Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden gelegt, weil sie zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden zählen.
Im Jahr 2024 verunfallten in Mönchengladbach 136 Fußgänger und Fußgängerinnen. Insgesamt vier der Verunglückten verstarben.
Besonders in der dunklen Jahreszeit (Oktober bis Januar) ist es wichtig, auch zu Fuß Gehende für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Sichtbarkeit, zum Beispiel durch helle, im besten Fall reflektierende Kleidung kann schweren Verkehrsunfällen vorbeugen. Im Rahmen dieses Sondereinsatzes verteilten die Polizeikräfte reflektierende Schnapparmbänder an Kinder und jugendliche Fußgänger. Anwesende Eltern befürworteten die durchgeführte Aktion und gaben durchweg positive Rückmeldungen.
Die Beamtinnen und Beamten der Polizei Mönchengladbach führten Kontrollen vor Schulen sowie in den Innenstädten durch. Ziel des Einsatzes war es, das Sicherheitsgefühl von zu Fuß Gehenden zu erhöhen und gleichzeitig alle Verkehrsteilnehmenden, unabhängig vom Fortbewegungsmittel, für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Insgesamt 113 Verkehrsverstöße ahndeten die Einsatzkräfte. Sie führten zahlreiche Bürgergespräche, sprachen 49 Verwarnungen aus, schrieben eine Ordnungswidrigkeiten- sowie zwei Strafanzeigen. Hierbei handelte es sich sowohl um Fälle, in denen sich die Fußgänger falsch verhielten, als auch um Fälle, bei denen sich andere Verkehrsteilnehmende gegenüber den Fußgängern falsch verhielten.
Hinzu kam eine Vielzahl anderer Verstöße, die nicht immer im Zusammenhang mit Fußgängern im öffentlichen Straßenverkehr standen. Beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung mit einem E-Scooter, Handy am Steuer und Fahren ohne Gurt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mönchengladbach vom 03.11.2025 gegen 15:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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