Polizei-News Karlsruhe, 30.09.25: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer syrischen Miliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Polizei informiert über eine aktuelle Demonstration in Karlsruhe. Was ist zur Zeit bekannt?
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Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. September 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. September 2025
den syrischen Staatsangehörigen Anwar S.
in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Kräften der Berliner Polizei festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 VStGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime unter dem damaligen Präsidenten Bashar Al Assad dazu über, regierungskritische Aktivitäten der Opposition flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Das Ziel war es, die Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hierzu wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet.
Anwar S. war Anführer einer "Shabiha Miliz", die für das vormalige syrische Regime in Aleppo eingesetzt war. Zwischen Ende April 2011 bis November 2011 prügelte der Beschuldigte mit seiner Miliz bei acht verschiedenen Gelegenheiten jeweils nach dem Freitagsgebet mit Schlagstöcken, Metallrohren oder ähnlichen Werkzeugen brutal auf Zivilisten ein, um Demonstrationen aufzulösen oder zu unterbinden. Auch Elektroschocker kamen zum Einsatz. Einige der angegriffenen Demonstranten händigte die Miliz an Polizei- oder Geheimdienstabteilungen aus, welche die Betroffenen über unterschiedlich lange Zeiträume inhaftierten. In der Haft waren die Opfer ebenfalls schweren Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt. Bei einem Vorfall vor einer Moschee im Stadtteil Saif Al Dawla in Aleppo verletzten die Milizionäre um den Beschuldigten einen Demonstranten so schwer, dass dieser wenig später verstarb.
Der Beschuldigte wird morgen (1. Oktober 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden wird.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 30.09.2025 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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