Polizei-News Gelsenkirchen, 27.08.25: Einfuhr ohne Zollpapiere / Zoll stellt Oldtimer sicher
Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Gelsenkirchen. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 25. August 2025 gegen 12.30 Uhr ein Fahrzeuggespann mit britischer Zulassung auf dem Parkplatz Allenstein an der BAB 2.
Der 46-jährige britische Fahrer gab an, den auf dem Anhänger geladenen Oldtimer von Großbritannien nach Dänemark zu transportieren. Dort solle der einhundert Jahre alte Wagen ausgestellt werden. Der Wert des Oldtimers wurde auf eine Million Euro geschätzt.
"Entsprechende Zollpapiere für die Einfuhr oder die vorübergehende Verwendung in der Europäischen Union konnte der Mann nicht vorlegen" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Die Zöllner gaben dem Mann daraufhin die Gelegenheit, telefonisch zu klären, ob entsprechende Zollpapiere vorhanden waren. Nachdem seine Gespräche aber zu einem negativen Ergebnis führten, leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000 Euro für die zu erwartenden Einfuhrabgaben.
"Da die Zahlung der Sicherheitsleistung nicht möglich war, stellten die Zöllner den Oldtimer sicher" so Münch weiter.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise mit dem Pkw aus einem Nicht-EU-Staat gilt eine Reisefreigrenze für mitgeführte Waren in Höhe von 300 Euro. Falls diese Grenze überschritten wird, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Der Zollbeteiligte darf über die aus einem Drittland stammenden Nicht-Unionswaren erst dann in der von ihm beabsichtigten Weise verfügen, wenn diese zu einem Zollverfahren angemeldet und von der Zollstelle überlassen worden sind.
In die vorübergehende Verwendung können Nicht-Unionswaren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben übergeführt werden, die nur zeitweise in das Zollgebiet der Union eingeführt werden sollen, um im Zollgebiet vorübergehend genutzt (z. B. Messewaren) und anschließend in unverändertem Zustand - mit Ausnahme von Ausbesserungen und Wartungsarbeiten keine Be- oder Verarbeitung - wiederausgeführt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dortmund vom 27.08.2025 gegen 08:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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