Polizei-News Hamburg, 08.08.25: "ROADPOL Speed" - Bilanz einer hamburgweiten Verkehrskontrolle

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Hamburg gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Zeit: 07.08.2025, 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Ort: Hamburger Stadtgebiet

Unter der Leitung der Verkehrsdirektion 1 (VD 1) beteiligte sich die Polizei Hamburg gestern an der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion "ROADPOL Speed", führte im gesamten Hamburger Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Die Einsatzkräfte stellten hierbei unter anderem zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße fest.

Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr gehören weiterhin zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle, die insbesondere für ungeschützte Verkehrsteilnehmende schwerwiegende Folgen haben können.

Aus diesem Grund ist die Geschwindigkeitsüberwachung ein fester, ständiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hamburg.

Im Rahmen der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion "ROADPOL Speed" führten über 175 Polizistinnen und Polizisten sowie Angestellte im Polizeidienst mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch.

Im Kontrollzeitraum wurden mithilfe aller zur Verfügung stehenden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Handlasermessgeräte sowie durch eine erste Auswertung der stationären Messanlagen insgesamt 4.640 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.

Die Einsatzkräfte überprüften darüber hinaus 551 Fahrzeuge und 516 Personen und leiteten unter anderem folgende Ermittlungsverfahren ein:

Straftaten:

  • 10 x Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

  • 1 x Verdacht der Urkundenfälschung

  • 2 x sonstige Strafverfahren

Ordnungswidrigkeiten:

  • 57 x Verstöße im ruhenden Verkehr

  • 25 x verbotswidrige Handynutzung

  • 23 x Verstöße gegen die Anschnallpflicht

  • 5 x Missachtung des Überholverbotes

  • 3 x Fehler beim Abbiegen und Wenden

  • 2 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

  • 2 x Unterschreitung des Sicherheitsabstandes

  • 1 x Kind nicht oder nicht ordnungsgemäß gesichert

  • 1 x mangelhafte Ladungssicherung

  • 14 x sonstige Verstöße

Darüber hinaus stellten die Polizeikräfte insgesamt 22 Mängelmeldungen - zum Beispiel wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente - aus.

Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 zahlreiche Aufklärungsgespräche und verteilte diverses Informationsmaterial.

Des Weiteren kam es im Verlauf der Kontrollaktion zu folgenden Besonderheiten:

Auf der Bundesstraße 75 (B 75) wurde eine Videowagenbesatzung auf einen Motorradfahrer aufmerksam, da dieser mit augenscheinlicher überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Süden fuhr. Eine eingeleitete Messung ergab eine Geschwindigkeit von 180 km/h bei erlaubten 80 km/h. Den Mann erwartet eine Geldbuße von 700 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Ebenfalls auf der B 75 konnten zwei Motorradfahrerinnen durch eine Videowagenbesatzung beobachtet werden, wie sie ihre Kräder zeitweise stark beschleunigten. Eine eingeleitete Messung ergab eine Geschwindigkeit von 150 km/h bei erlaubten 80 km/h. Die Frauen konnten durch eine Funkstreifenwagenbesatzung angehalten und überprüft werden. Die Frauen haben, neben einem zweimonatigen Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister, ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro zu erwarten.

Einer zivilen Videowagenbesatzung fiel der Fahrer eines Paketdienstes auf der B 75 auf, da dieser mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Die Überprüfung des 26-jährigen rumänischen Fahrers ergab, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten dem Mann die Weiterfahrt.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hat die Überprüfung eines 39-jährigen Fahrers ergeben, dass dem Deutschen seine Fahrerlaubnis bereits entzogen worden war. Die Polizeikräfte leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein und untersagten dem Mann die Weiterfahrt.

Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung aller Teilnehmenden im Straßenverkehr wird die Polizei Hamburg auch weiterhin mit großem Engagement entsprechende Aktionen durchführen.

Wen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Hamburg vom 08.08.2025 gegen 11:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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