Polizei-News München, 07.08.25: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München
Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in München. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juli 2025 zu den unerlaubt
eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen
werden.
Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und
Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem
Juli 2025 (einschließlich) getroffen:
11.678 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 8.866 / davon CZE: 2.458)
6.814 (davon AUT: 6.177 / davon CZE: 636) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 405 (davon AUT: 353 / davon CZE: 40) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,
- 591 (davon AUT: 538 / davon CZE: 44) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
- als Beifang konnten 2.175 (davon AUT: 1.752 / davon CZE: 423)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 140 (davon AUT: 108 / davon CZE: 32) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. Juli 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 3.012
davon AUT: 2.151 davon CZE: 800Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 1.885
davon AUT: 1.645 davon CZE: 239Davon § 18 (2) AsylG: 91
davon AUT: 89 davon CZE: 2Vulnerable Gruppen: 17
davon AUT: 16 davon CZE: 1Wiedereinreisesperren: 85
davon AUT: 70 davon CZE: 14Schleuser: 171
davon AUT: 159 davon CZE: 11Haftbefehle: 655
davon AUT: 526 davon CZE: 129PMK-Treffer: 48
davon AUT: 35 davon CZE: 13Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration notwendig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 07.08.2025 gegen 14:24 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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