Polizeifahndung Pomellen, 04.08.25: Gefährliche Situation in der Kontrollstelle Pomellen

Die Polizei informiert über ein aktuelles Feuer in Pomellen. Was ist heute passiert?

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Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Gestern am späten Abend wurde in Pomellen ein polnischer PKW angehalten und kontrolliert. Beifahrer war ein 34- jähriger Pole. Die fahndungsmäßige Überprüfung verlief negativ. Bei der Kontrolle wurden bei dem Mann ein taktischer Gürtel sowie eine Bauchtasche im militärischen Stil festgestellt. Die Beamten entschlossen sich eine Durchsuchung der Person durchzuführen. Während des Heraussprechens aus dem PKW öffnete der Mann unmittelbar und ohne jegliche Kommunikation das unverschlossene Handschuhfach. Durch den eingesetzten Beamten wurden im Handschuhfach eine Schusswaffe (Pistole) mit Magazin sowie zwei weitere voll auf munitionierte Magazine erkannt. Als er die Waffe aus dem Zugriffsbereich des Polen entfernen wollte, schlug dieser die Hand des Beamten weg, griff zur Waffe und zog diese aus dem Schnellziehholster. Nach Androhung des Einsatzes der Schusswaffe ließ der Pole die Waffe in seinen Schoß fallen und hob die Hände über die Brust.

Die Waffe sowie die zwei Magazine wurden durch die Beamten sichergestellt.

Der Pole äußerte gegenüber den Beamten, dass er Sportschütze sei und niemand anderes, außer er selbst, Zugriff auf seine Waffe haben dürfe. Einen konkreten Anlass wie ein Turnier oder eine Übungseinheit konnte er nicht benennen. Zur weiteren Kontrolle legte er einen europäischen Feuerwaffenpass und eine polnische Waffenbesitzkarte vor. Bei der weiteren körperlichen Durchsuchung sowie seiner Sachen wurden zudem noch ein Faustmesser, ein Einhandmesser (am Gürtel), ein Reizstoffsprühgerät (ohne PTB Zeichen) und ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 14 cm Länge aufgefunden.

Alle Gegenstände wurden eingezogen. Der Pole entschuldigte sich im Nachgang bei den eingesetzten Beamten für sein gefährliches Verhalten.

Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen und Anzeigenaufnahme, wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wurde ihm die Weiterreise gestattet.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk vom 04.08.2025 gegen 11:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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