Polizei-News Mönchengladbach, 28.07.25: Diebstahl in Wohnung - Angeblicher Whiskey-Verkäufer stiehlt Bargeld
Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Mönchengladbach. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein unbekannter Täter hat am Freitag, 25. Juli, einen 74-jährigen Mann in seiner Wohnung an der Hehner Straße bestohlen.
Der Mann hatte gegen 16 Uhr an der Tür des Seniors geklingelt und eine Flasche Whiskey zum Verkauf angeboten. Der 74-Jährige ließ den Täter daraufhin in seine Wohnung, um das Geschäft abzuwickeln. Am Abend stellte der Senior fest, dass der Täter sein gesamtes Bargeld gestohlen hat. Er gab einer Vertrauensperson Bescheid, die dann die Polizei alarmierte.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun und bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02161-290.
Die Polizei warnt: Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Ziehen Sie immer eine Vertrauensperson hinzu.
Die Tricks, mit denen sich Diebe Zutritt zu einer Wohnung verschaffen wollen, sind vielfältig:
- Glas-Wasser-Trick: Täterinnen täuschen eine Schwangerschaft,
Täterinnen und Täter täuschen Übelkeit oder die Notwendigkeit einer
Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.
- Der Papier- und Bleistift-Trick: Täter oder Täterinnen wollen
für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht
hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und
drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das
Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.
- Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick: Täter oder Täterinnen
wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein
Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen
oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,
- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der
Wohnung suchen zu dürfen.
- auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes
Kätzchen einfangen zu dürfen.
- wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das
Telefon benutzen zu dürfen.
die Toilette benutzen zu dürfen.
ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mönchengladbach vom 28.07.2025 gegen 12:36 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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