Polizei News für Lübeck, 12.06.2025: HL - A 1 / Verkehrsunfall auf der A 1 - Polizei ermittelt Falschfahrer
Ein Autounfall wurde aktuell von der Polizei in Lübeck gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Mittwochvormittag (11.06.2025) kam es auf der Bundesautobahn 1 bei Lübeck-Zentrum zu einem schweren Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Nach aktuellen Erkenntnissen wurde der Unfall durch einen Falschfahrer verursacht, der entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auffuhr und anschließend flüchtete. Drei Personen erlitten leichte Verletzungen, an zwei Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Nach bisherigem Ermittlungsstand fuhr gegen 10:25 Uhr ein Pkw an der Anschlussstelle "Lübeck-Zentrum" auf die BAB 1 in Fahrtrichtung Fehmarn auf. Unmittelbar nach dem Auffahren wendete das Fahrzeug über alle drei Fahrstreifen und setzte die Fahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Hamburg fort.
Mehrere Verkehrsteilnehmende meldeten die gefährliche Fahrweise umgehend der Regionalleitstelle der Polizei.
Ein nachfolgender Peugeot musste auf dem linken Fahrstreifen stark abbremsen, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden, und prallte infolgedessen gegen die Mittelschutzplanke. Ein darauffolgender Hyundai konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem verunfallten Fahrzeug.
Die 80- und 85-jährigen Insassen des vorausfahrenden Peugeots sowie die allein im zweiten Pkw befindliche 62-jährige Fahrerin erlitten leichte Verletzungen.
An den beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden, die Schadenshöhe wird derzeit auf einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich geschätzt. Die Fahrzeuge wurden durch ein Abschleppunternehmen geborgen.
Dank zahlreicher Zeugenhinweise konnte der Unfallverursacher nun im Nachgang ermittelt werden. Der 85-jährige deutsche Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§142 StGB) verantworten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde der Führerschein beschlagnahmt. Weiter wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Lübeck vom 12.06.2025 gegen 15:08 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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