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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Reparatur an einem Zug in Leverkusen-Rheindorf beendet

Eine Reparatur beeinträchtigt heute den Bahnverkehr. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Eine Reparatur beeinträchtigt den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Es kommt zu Einschränkungen am 17.05.2024. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Reparatur an einem Zug in Leverkusen-Rheindorf beendet.

TypDatumUhrzeit
Beginn:17.05.202402.35 Uhr
Ende:17.05.2024,07.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:17.05.202405.57 Uhr

Reparatur an einem Zug in Leverkusen-Rheindorf beendet: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Die Reparatur an einem Zug in Leverkusen-Rheindorf ist beendet. In der Folge kann es noch vereinzelt zu Verspätungen und ggf. zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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