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Bahninfos NRW aktuell: Defektes Stellwerk im Raum Horrem

Probleme im Stellwerk beeinträchtigen den Bahnverkehr bei Köln. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Ausfälle in Stellwerken sind immer wieder eine Quelle für Verspätungen und Probleme im Bahnverkehr. So auch am 07.05.2024 bei Köln. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Defektes Stellwerk im Raum Horrem.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.05.202409.35 Uhr
Ende:07.05.2024,08.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.05.202405.42 Uhr

Defektes Stellwerk im Raum Horrem: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Ein defektes Stellwerk im Raum Horrem beeinträchtigt den Zugverkehr. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen, Teilausfällen und Ausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte überprüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft. Ein Schienenersatzverkehr mit sechs Bussen der Firma Univers Reisen zwischen Köln Hbf und Düren ist eingerichtet."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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