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Auftaktveranstaltung Fahrradregistrierung am 11. Mai 2024 von 11 bis 15 Uhr
Krefeld (ots) -
Am Samstag (11. Mai 2024) können Bürgerinnen und Bürger zwischen 11 und 15 Uhr ihr Fahrrad bei der Polizei Krefeld vor dem Polizeipräsidium (Nordwall 1) registrieren lassen. Auch Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck wird vor Ort sein.Interessierte müssen neben dem zu registrierenden Fahrrad auch ihren Personalausweis, den Eigentumsnachweis für das Rad und einen vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen "Fahrradregistrierung" mitbringen. Der Erfassungsbogen kann auf der Internetseite der Polizei Krefeld heruntergeladen und ausgedruckt werden.Bei der Registrierung wird ein Aufkleber mit einer Individualnummer am Fahrrad angebracht. Sollte das Rad gestohlen und später von der Polizei wiedergefunden werden, lässt sich über diese Nummer der rechtmäßige Eigentümer zuordnen. Die Registrierung ist kostenfrei. Vereinzelt kann es am Samstag zu längeren Wartezeiten kommen, da jede einzelne Registrierung von unseren Kolleginnen und Kollegen vorab geprüft und bearbeitet werden muss. In Zukunft werden noch weitere Termine für eine Registrierung angeboten.
Die Polizei Krefeld lädt Medienvertreter um 10:45 Uhr ein, um diesen Aktionstag medial zu begleiten. (86)
Diese Meldung wurde am 07.05.2024, 05:07 Uhr durch das Polizeipräsidium Krefeld übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de