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Blaulichtreport für Münster, 26.04.2024: Nach Diebstahl in Gaststätte - 58-Jähriger in Haft

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Nach Diebstahl in Gaststätte - 58-Jähriger in Haft

Münster (ots) -

Am Donnerstagmittag (25.04., 12:17 Uhr) haben Polizisten einen 58-jährigen Deutschen nach einem Diebstahl aus einer Gaststätte an der Hammer Straße festgenommen.

Bisherigen Ermittlungen zufolge beobachtete ein aufmerksamer Zeuge, wie der Beschuldigte ein Fenster der Gaststätte aufhebelte und anschließend in den Innenraum kletterte. Nach kurzer Zeit sei der Tatverdächtige aus dem Gebäude gestiegen und mit einem Fahrrad vom Tatort geflüchtet.Die Polizisten konnten den 58-Jährigen im Rahmen der Fahndung festnehmen und fanden Tatwerkzeug und das Diebesgut, einen Laptop, bei ihm.

Ein Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ Haftbefehl gegen den Mann.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei MünsterPressestelleAnna TastoweTelefon: 0251/ 275- 1010E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.dehttps://muenster.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 26.04.2024, 04:15 Uhr durch die Polizei Münster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Münster

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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