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Polizei News für Hamburg, 25.04.2024: 240425-4. Öffentlichkeitsfahndung nach Verdacht des räuberischen Diebstahls

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

240425-4. Öffentlichkeitsfahndung nach Verdacht des räuberischen Diebstahls

Hamburg (ots) -

Tatzeit: 16.06.2023, 18:00 Uhr; Tatort: Hamburg-St. Georg, Hachmannplatz

Nachdem im Juni letzten Jahres ein noch unbekannter Täter einen "Laden-Diebstahl" begangen hat und bei seiner Flucht einen Sicherheitsmitarbeiter verletzte, fahndet die Polizei mit Hilfe von Lichtbildern nach dem Mann und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen entwendete der Gesuchte eine Parfümflasche aus einem Geschäft und begab sich damit, ohne die Ware zu bezahlen, zum Ausgang. Dort wurde er vom Sicherheitsmitarbeiter des Geschäftes aufgehalten und auf die zuvor entwendete Ware angesprochen. Der Unbekannte soll daraufhin den Mitarbeiter geschlagen haben und flüchtete anschließend in Richtung der Bahngleise.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 115) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen. Der Polizei liegen Videoaufnahmen des mutmaßlichen Diebes vor, sodass ein Richter am Amtsgericht nun den Beschluss zu einer Öffentlichkeitsfahndung erließ.

Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

  • männlich
  • 20 bis 25 Jahre alt
  • "südländisches" Erscheinungsbild
  • bekleidet mit einem schwarzen Hemd mit hellem Muster, einer schwarzen Steppjacke, einer weißen Hose, weißen Turnschuhen und einer schwarz-weißen Kopfbedeckung

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf den Tatverdächtigen geben können oder Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Diese Meldung wurde am 25.04.2024, 04:13 Uhr durch die Polizei Hamburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Stormarn

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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