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Polizei News für Hamburg, 19.04.2024: Einfuhr von Treibhausgas-Wärmepumpen verhindert / Zoll stellt 170 Wärmepumpen sicher

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

Einfuhr von Treibhausgas-Wärmepumpen verhindert / Zoll stellt 170 Wärmepumpen sicher

Hamburg (ots) -

Am 23. Februar 2024 hat der Hamburger Zoll 170 Wärmepumpen aus China sichergestellt. Aufgrund von mangelhaften Kennzeichnungen bestand der Verdacht, dass es sich um nicht produktkonforme Ware handeln könnte.Die hinzugezogene Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) bestätigte den Verdacht, sodass der Importeur nun nachbessern muss oder die Wärmepumpen nicht auf den deutschen Markt bringen kann.

Die Wärmepumpen benötigen zu ihrem Funktionieren ein fluoriertes Treibhausgas als Kältemittel. Fluorierte Treibhausgase unterliegen der F-Gase-Verordnung (bisher VO (EU) 517/2014 seit dem 11.03.24 VO (EU) 2024/573). Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 am 11. März 2024 wird für jede Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung aufgeführten Stoffe eine Lizenz benötigt. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wofür eine Registrierung im sogenannten F-Gas Portal notwendig ist. Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors weiter zu senken.

Der Importeur der chinesischen Wärmepumpen war nicht in dieser Datenbank registriert und konnte keine Quote vorlegen, sodass die Ausstellung einer Konformitätserklärung nicht möglich ist.

Nach Aussage der Umweltbehörde ist solch ein Fall keine Seltenheit: Beim Großteil der Einfuhren, die sie aufgrund der nicht eingehaltenen chemikalienrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bearbeiten, ist die Kennzeichnung mangelhaft.

"Der Stopp der 170 Wärmepumpen durch das Zollamt Hamburg zeigt exemplarisch, dass der Zoll durch die Überwachung der Einfuhren einen wichtigen Teil zum Schutz der Umwelt beiträgt. Diese Wärmepumpen müssen nun entweder wieder nach China zurückgebracht oder so nachgebessert werden, dass sie den Regelungen des deutschen Marktes entsprechen." so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Hamburg Kristina Severon.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Umwelt/Chemische-Stoffe-Zubereitungen-und-Erzeugnisse/Ozonabbauende-Stoffe/Einfuhr/einfuhr_node.html

Diese Meldung wurde am 19.04.2024, 04:09 Uhr durch das Hauptzollamt Hamburg übermittelt.

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