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Blaulichtreport für Bonn, 18.04.2024: Foto-Fahndung: Polizei sucht Unbekannten nach Einbruch in Restaurant in Bad Godesberg - Wer kennt diesen Mann?

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Foto-Fahndung: Polizei sucht Unbekannten nach Einbruch in Restaurant in Bad Godesberg - Wer kennt diesen Mann?

Bonn (ots) -

Das Kriminalkommissariat 14 der Bonner Polizei fahndet auf richterlichen Beschluss öffentlich nach einem bislang unbekannten Mann, der am 20.08.2023 in ein Restaurant in Bad Godesberg eingebrochen sein soll. Aus dem Lokal entwendete der Tatverdächtige, der von der Videoüberwachungsanlage aufgezeichnet wurde, unter anderem auch Bargeld.

Da die weiteren Ermittlungen bislang nicht zur Identifizierung des Verdächtigen geführt haben, veröffentlicht die Polizei Bilder von ihm. Diese sind im Fahndungsportal der Polizei NRW unter https://polizei.nrw/fahndung/133140 abrufbar.

Wer Angaben zur Identität der Person machen kann, setzt sich bitte mit dem Kriminalkommissariat 14 unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail unter kk14.bonn@polizei.nrw.de in Verbindung.

Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:14 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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