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Blaulichtreport für Duisburg; Kiel; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Wesel; Kreis Kleve, 16.04.2024: Festnahme nach Kreuzfahrt in Kiel - Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und des Hauptzollamts Duisburg

Cyberkriminalität in Duisburg; Kiel; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Wesel; Kreis Kleve aktuell: Was ist heute passiert? Das Hauptzollamt Duisburg informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Festnahme nach Kreuzfahrt in Kiel - Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und des Hauptzollamts Duisburg

Duisburg; Kiel; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Wesel; Kreis Kleve (ots) -

Unter der Federführung des Hauptzollamts Duisburg wurden am 10.04.2024 in den frühen Morgenstunden Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen (Duisburg, Essen, Oberhausen, Gelsenkirchen und Dormagen) vollstreckt. An dem Großeinsatz nahmen neben rund 100 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch Spezialeinheiten der Landespolizei sowie Kräfte der Steuerfahndung teil.

Gegen einen Hauptbeschuldigten erwirkte die Staatsanwaltschaft Duisburg einen Haftbefehl. Dieser konnte am Einsatztag nicht vollstreckt werden, weil sich Erkenntnisse ergaben, dass sich der 50-Jährige zurzeit auf einer Kreuzfahrt befindet.Direkt nach der Rückkehr wurde der Hauptbeschuldigte nach dem Verlassen des Kreuzfahrtschiffes am 11.04.2024 durch die Bundepolizei Kiel festgenommen.Die Bundespolizei Kiel berichtete hierzu:https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70257/5756046

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg ein umfangreiches Ermittlungsverfahren, das der organisierten Form der Schwarzarbeit zuzuordnen ist. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Hauptbeschuldigte, zwei Männer (50 und 73 Jahre) und eine Frau (38 Jahre).

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten im Bereich der Logistik Ausländer ohne gültige Aufenthaltstitel beschäftigt haben sollen. Zudem sollen die Arbeitsbedingungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen, das auf eine Ausnutzung der wirtschaftlichen und persönliche Zwangslage hindeuten könnte. Für die Beschäftigungen seien keine Zahlungen an die Sozialversicherung erfolgt.

Die Einsatzkräfte haben vor Ort zur Klärung des Beschäftigungsumfangs und der Arbeitsbedingungen die angetroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vernommen. In den Objekten sicherten die Einsatzkräfte der FKS umfangreiches Beweismaterial. Darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch die Spezialkräfte der IT-Forensik ausgewertet werden. Die Auswertung der sichergestellten Beweise wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Auf Grund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Diese Meldung wurde am 16.04.2024, 04:10 Uhr durch das Hauptzollamt Duisburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Duisburg

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Duisburg 933 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 34%. Unter den insgesamt 312 Tatverdächtigen befanden sich 209 Männer und 103 Frauen. 33% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2141
21 bis 2537
25 bis 3051
30 bis 4093
40 bis 5055
50 bis 6018
über 6017

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 730 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Duisburg bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 38%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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