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Polizeimeldungen für Kiel, 15.04.2024: 240415.1 Kiel: Festnahme nach Aufbrüchen von Gartenlauben

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

240415.1 Kiel: Festnahme nach Aufbrüchen von Gartenlauben

Kiel (ots) -

Heute Morgen nahmen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des 3. Polizeireviers einen Tatverdächtigen nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben vorläufig fest. Die Ermittlungen führt das Kommissariat 13 der Bezirkskriminalinspektion Kiel.

Eine Zeugin meldete sich heute Morgen bei der Polizei, da sie auf einem Weg im Kleingartengelände Dubenhorst mögliches Stehlgut aufgefunden habe. Eine Streifenwagenbesatzung fuhr in die Kleingartenanlage. Dort stellten die Beamtinnen und Beamen neben dem möglichen Stehlgut vier aufgebrochene Gartenlauben in unmittelbarer Nähe fest. In einer der Lauben trafen sie einen Mann an, den sie vorläufig festnahmen.

Da keine Haftgründe vorlagen, entließen sie den 33-Jährigen nach den polizeilichen Maßnahmen. Das Kommissariat 13 der BKI Kiel ermittelt nun wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls. Ob der Tatverdächtige noch weitere Gartenlauben aufgebrochen hat, ist Bestandteil der Ermittlungen.

Alina Kelbing

Diese Meldung wurde am 15.04.2024, 04:14 Uhr durch die Polizeidirektion Kiel übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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