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Blaulichtreport für Neuss, 15.04.2024: Polizei sucht Pkw-Fahrer nach Unfall mit Pedelecfahrerin

Autounfall in Neuss aktuell: Was ist heute passiert? Die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Beispielbild, Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Polizei sucht Pkw-Fahrer nach Unfall mit Pedelecfahrerin

Neuss (ots) -

Eine 40-jährige Pedelecfahrerin stieß am Freitag (12.04.) gegen 07:20 Uhr auf der Jagenbergstraße nach ersten Erkenntnissen mit einem weißen Kombi mit Neusser Städtekennung zusammen. Nach einem kurzen Gespräch der Unfallbeteiligten entfernte sich der Pkw jedoch. Der Fahrer des Pkw wird als männlich, etwa 50 Jahre alt, zirka 180 cm groß mit dunklen kurzen Haaren und persischer Herkunft beschrieben. Erst im Laufe des Tages bemerkte die Neusserin, dass sie durch den Zusammenstoß am Knie verletzt wurde.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen und sucht Zeugen, die Angaben zum Unfall und bisher flüchtigen Pkw machen können. Diese und auch der Pkw-Fahrer werden gebeten sich unter der 02131 3000 bei der Polizei zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.

Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

Diese Meldung wurde am 15.04.2024, 04:12 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.

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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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