Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das sorgt nicht nur für Frust bei den Fahrgästen, sondern ist auch lebensgefährlich. Dennoch muss der Bahnverkehr deshalb immer wieder unterbrochen oder gebremst werden, so auch aktuell bei Köln. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Köln im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Köln Hbf und Köln-Ehrenfeld.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 12.04.2024 | 05.32 Uhr |
Ende: | 12.04.2024, | 07.32 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 12.04.2024 | 05.48 Uhr |
Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Köln Hbf und Köln-Ehrenfeld: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr zwischen Köln Hbf und Köln-Ehrenfeld. Der Streckenabschnitt ist zur Zeit gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten zunächst. In der Folge kommt es zu Verspätungen und wahrscheinlich zu Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de