Bereits im Jahr 2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament SODERM® CREME 1,22 MG/G Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für SODERM® CREME 1,22 MG/G.
Details zum Lieferengpass beim Medikament SODERM® CREME 1,22 MG/G
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Dermapharm AG (D), im Zeitraum vom 22.01.2025 bis zum 16.03.2025 gültig. Delikat ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für SODERM® CREME 1,22 MG/G wird jedoch vom Bundesinstitut SODERM Creme vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für SODERM® CREME 1,22 MG/G teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
SODERM® CREME 1,22 MG/G: Die Details zum Medikament
SODERM® CREME 1,22 MG/G ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Betamethasonvalerat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
- Pruritus, nicht näher bezeichnet
- Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat enthält ein Hormon der Nebennierenrinde (Glukokortikoid). Bei Betamethason handelt es sich um ein synthetisches Glukokortikoid, das entsprechend dem natürlich vorkommenden Nebennierenrindenhormon Kortisol bei lokaler Anwendung (Anwendung auf der Haut) eine entzündungshemmende (antiphlogistische) und antiallergische (immunsupressive) Wirkung zeigt.
- Das Arzneimittel wird angewendet zur Behandlung von entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen, bei denen die symptomatische Anwendung von stark wirksamen Kortikosteroiden angezeigt ist.
Medikament | SODERM® CREME 1,22 MG/G |
---|---|
Hersteller | Dermapharm Aktiengesellschaft |
PZN | 00165244 |
Wirkstoff | Betamethasonvalerat (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 22.01.2025 bis 16.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | SODERM Creme |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Es ist unklar, ob im Fall SODERM® CREME 1,22 MG/G der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.02.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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