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Lieferengpass bei METOHEXAL® SUCC® 190 MG: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 01.10.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel METOHEXAL® SUCC® 190 MG Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch METOHEXAL® SUCC® 190 MG.

Lieferengpass beim Medikament METOHEXAL® SUCC® 190 MG: Das sind die Details

Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 06.09.2023 bis zum 19.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für METOHEXAL® SUCC® 190 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

METOHEXAL® SUCC® 190 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament

MetoHEXAL® Succ® 190 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Metoprololsuccinat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. METOHEXAL® SUCC® 190 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
  • Ebene 2 - Beta-Adrenozeptorantagonisten
  • Ebene 3 - Beta-Adrenozeptorantagonisten
  • Ebene 4 - Beta-Adrenozeptorantagonisten, selektiv

MetoHEXAL® Succ® 190 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Angina pectoris, nicht näher bezeichnet
  • Kardiale Arrhythmie, nicht näher bezeichnet
  • Rezidivierender Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
  • Alter Myokardinfarkt: Nicht näher bezeichnet
  • Supraventrikuläre Tachykardie
  • Migräne, nicht näher bezeichnet

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentMETOHEXAL® SUCC® 190 MG
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN00850520
WirkstoffMetoprololsuccinat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum06.09.2023 bis 19.10.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall METOHEXAL® SUCC® 190 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 01.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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