Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 10.02.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN: "Probleme bei der Chargenprüfung"
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 10.02.2023 bis zum 01.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Chargenprüfung" angegeben wird.
MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems
Bei Morphin Aristo 100 mg Retardtabletten handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Morphinsulfat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer einordnen. Das ATC ist eine amtliche Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Analgetika
- Ebene 3 - Opioide
- Ebene 4 - Natürliche Opium-Alkaloide
Morphin Aristo 100 mg Retardtabletten gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 09069039 |
Wirkstoff | Morphinsulfat (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 10.02.2023 bis 01.07.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Chargenprüfung |
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall MORPHIN ARISTO 100 MG RETARDTABLETTEN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Nach Konsultationen im Frühjahr 2023 haben die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Lösungsansätze der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichen. Als Konsequenz fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 10.02.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de