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Lieferengpass bei VOLON A 40: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 25.05.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel VOLON A 40 Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch VOLON A 40 ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament VOLON A 40: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Dermapharm Aktiengesellschaft ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 16.05.2023 bis zum 11.06.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für VOLON A 40 wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

VOLON A 40: Die Details zum Hormon-Medikament

Volon A 40 ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Triamcinolonacetonid von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. VOLON A 40 lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline
  • Ebene 2 - Corticosteroide zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Corticosteroide zur systemischen Anwendung, rein
  • Ebene 4 - Glucocorticoide

Volon A 40 gehört zur Gruppe H, ist also demnach ein Hormon-Medikament. Die ATC-Gruppe H umfasst Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen, einschließlich Hormonen und Hormon-bezogenen Medikamenten. Diese Gruppe ist unterteilt in verschiedene Untergruppen, darunter Hormone der Hypophyse und des Hypothalamus, Kortikosteroide, Dermatika und inhalative Kortikosteroide, Schilddrüsenhormone und Antithyreoida, Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen, Immunsuppressiva und andere Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentVOLON A 40
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN01116236
WirkstoffTriamcinolonacetonid
Gültigkeitszeitraum16.05.2023 bis 11.06.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall VOLON A 40 unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Nach den Beratungen im Frühjahr 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Strategien der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichen. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 25.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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