Daten im Überblick: Wann Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen

Millionen Autofahrer in Deutschland sind betroffen: Die Umtauschfristen für alte Papier- und Karten-Führerscheine laufen bereits - wer seinen Lappen noch nicht umgetauscht hat, begeht eventuell eine Ordnungswidrigkeit.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Viele Autofahrer müssen sich nun auf ihren herannahenden Austausch-Termin gefasst machen. (Foto) Suche
Viele Autofahrer müssen sich nun auf ihren herannahenden Austausch-Termin gefasst machen. Bild: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
  • Bereits seit 2022 ist der Umtausch von Führerscheinen im Gange
  • Wer wann an der Reihe ist, erklären wir Ihnen hier
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Sie haben Ihren Führerschein noch nicht ausgetauscht? Dann könnte es jetzt an der Zeit dafür sein - denn die Zeit tickt. Bereits seit 2022 werden nach und nach nun alte Führerscheine eingesammelt und gegen neue, EU-konforme Kärtchen ausgetauscht - mittlerweile gibt es sogar schon den digitalen Führerschein. Wer noch mit einem veralteten Führerschein fährt, begeht dabei eine Ordnungswidrigkeit. Wann die nächste Frist abläuft und wer betroffen ist, erfahren Sie hier.

Was droht, wenn Sie mit einem veralteten Führerschein erwischt werden?

Das Fahren mit einem abgelaufenen (beziehungsweise nach EU-Standards veralteten) Führerschein ist übrigens vom Fahren ganz ohne gültigen Führerschein klar zu unterscheiden. Das Fahren ohne gültigen Führerschein stellt eine Straftat dar, die nach § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einem Eintrag ins Führungszeugnis bestraft wird. Indes handelt es sich beim Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein um eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von 10 berechnet wird.

Obacht: Wiederholungstäter müssen bei erneuten Verstößen damit rechnen, dass zusätzlich auch Punkte in Flensburg, eine Anzeige oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Daher ist es durchaus ratsam, vor der nächsten Fahrt den Führerschein austauschen zu lassen - bevor man doch mal erwischt wird.

Wann bin ich mit dem Umtausch des Führerscheins an der Reihe?

Der Umtausch der Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) erfolgt laut der Webseite der Bundesregierung gestaffelt wie folgt:

  • Vor 1953 Geborene: Frist bis 19.01.2033
  • 1953 bis 1958 Geborene: Frist bis 19.01.2022
  • 1959 bis 1964 Geborene: Frist bis 19.01.2023
  • 1965 bis 1970 Geborene: Frist bis 19.01.2024
  • Nach 1970 Geborene: Frist bis 19.01.2025

Außerdem werden auch Inhaber von Kartenführerscheinen (1999 bis 18.01.2013) zum Austausch angehalten:

  • 19.01.2026: Ausstellungsjahre 1999 bis 2001
  • 19.01.2027: Ausstellungsjahre 2002 bis 2004
  • 19.01.2028: Ausstellungsjahre 2005 bis 2007
  • 19.01.2029: Ausstellungsjahr 2008
  • 19.01.2030: Ausstellungsjahr 2009
  • 19.01.2031: Ausstellungsjahr 2010
  • 19.01.2032: Ausstellungsjahr 2011
  • 19.01.2033: Ausstellungsjahre 2012 bis 18.01.2013

Darum sollen die Führerscheine nun umgetauscht werden

Durch den Umtausch werden Führerscheine EU-weit vereinheitlicht, was die Fälschungssicherheit erhöhen soll. Die EU begrenzt damit allerdings auch die Gültigkeit: Neue Karten sind ab sofort nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach erneuern sie nur das Dokument - die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

Den EU-Mitgliedstaaten steht es allerdings frei, die Neu-Erteilung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen - etwa einen Gesundheitstest, der die Eignung zum Fahren feststellen soll. Der deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder hat solche Bedingungen zur Neu-Erteilung allerdings klar abgelehnt.

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