Finanzen: Cum-Ex-Whistleblower Seith muss erneut vor Schweizer Gericht

Die Schweizer Justiz lässt nicht locker: Der deutsche Anwalt, der Ermittlungen in einem Milliardenbetrug maßgeblich ins Rollen brachte, muss nochmal vor Gericht. Die Hintergründe.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Die Schweizer hatten Seith Wirtschaftsspionage vorgeworfen, weil er deutschen Behörden Schweizer Bankdokumente präsentierte, die die Verfahren um die illegalen Cum-Ex-Geschäfte maßgeblich ins Rollen brachten. Mit ihm waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin angeklagt.

Das Verfahren begann in Zürich 2019 und ging durch mehrere Instanzen. Es wurde 2024 eingestellt, weil der zuerst ermittelnde Staatsanwalt nicht unvoreingenommen gewesen sei, hieß es zur Begründung. Das akzeptierte die Oberstaatsanwaltschaft nicht. Das Bundesgericht gab ihr nun Recht.

Milliardenbetrug

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Weitergabe interner Schweizer Bankdokumente an deutsche Behörden wirtschaftlicher Nachrichtendienst ist, unabhängig davon, dass damit schwere Straftaten aufgedeckt wurden. Banken gelten nach Schweizer Gesetz als Geheimnisträger, die vertrauliche Dokumente nicht weitergeben dürfen. Seith hatte als Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller, der bei illegalen Cum-Ex-Geschäften seiner Schweizer Bank Millionen verloren hatte, mit solchen Dokumenten zur Aufarbeitung eines Milliardenbetrugs gegen den deutschen Staat und andere Länder beigetragen.

Die Cum-Ex-Machenschaften

Bei den Cum-Ex-Geschäften sind Aktien rund um den Dividendenstichtag so schnell hin- und hergeschoben worden, das die Behörden den Überblick verloren und Beteiligte sich Kapitalertragsteuer erstatten ließen, die sie vorher gar nicht gezahlt hatten. In den vergangenen Jahren sind mehrere Beteiligte von deutschen Gerichten zu Haftstrafen verurteilt worden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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