Kriminalität im Netz: Cyberangriff auf Bundesagentur - acht Tatverdächtige
Benutzerkonten der Bundesagentur für Arbeit werden Ziel eines Cyberangriffs. Der Plan der Kriminellen, dadurch Geld abzuzweigen, geht jedoch nicht auf.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Bei einem Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen acht Männer versucht haben, Leistungen auf eigene Konten umzuleiten. Die bayerischen Experten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität ermittelten Tatverdächtige und Zeugen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg mitteilte.
Von Ende Januar bis Mitte März wollten sich die Tatverdächtigen demnach widerrechtlich in 20.000 BA-Benutzerkonten einloggen. In rund 1.000 Fällen sei es ihnen gelungen, in 150 Fällen hätten sie die Kontoverbindung so geändert, dass Leistungen umgeleitet worden wären. Da die Bundesagentur frühzeitig eingegriffen habe, sei der Schaden gering geblieben - und habe bei knapp 1.000 Euro gelegen, hieß es weiter.
Unberechtigte Logins entdeckt
Eine Mitarbeiterin eines Jobcenters in Nordrhein-Westfalen brachte die Ermittlungen ins Rollen, als ihr Unstimmigkeiten auf dem Konto einer verstorbenen Kundin aufgefallen waren. Danach entdeckten die BA-Verantwortlichen eine Vielzahl unberechtigter Logins und erstatteten Strafanzeige.
Am vergangenen Mittwoch durchsuchten die Ermittler zehn Objekte in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), Mannheim (Baden-Württemberg), Berlin, Halle (Sachsen-Anhalt) und in den Kreisen Segeberg (Schleswig-Holstein) und Rhein-Pfalz (Rheinland-Pfalz).
Neben Beweismitteln und Datenträgern habe man dabei auch Waffen, Bargeld und Betäubungsmittel gefunden, teilte ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime weiter mit. Bereits bei der ersten Sichtung der Beweismittel habe man eindeutige Hinweise entdeckt, dass die Männer mit dem Cyberangriff auf die BA in Verbindung stehen.
Die Verdächtigen sind zwischen 36 und 61 Jahre alt. Zwei Verdächtige in Rheinland-Pfalz sitzen in Untersuchungshaft - allerdings nicht wegen des Cyberangriffs, sondern wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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