
- Aktueller Produktrückruf im Juli 2025: Bio-Joghurt von Demeter birgt Gesundheitsgefahr
- Bloß nicht essen! "Bio Joghurt Natur" kann Glassplitter enthalten
- Produktrückruf in mehreren Bundesländern: So handeln Kundinnen und Kunden richtig
In immer mehr Haushalten stehen Bio-Produkte hoch im Kurs - nicht nur Obst und Gemüse aus ökologischer Landwirtschaft landen immer häufiger in Deutschlands Einkaufswägen, auch bei Fleisch- und Milchprodukten achten Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend auf Bio-Siegel. Anfang Juli 2025 wird jedoch vor dem Verzehr eines bestimmten Bio-Produktes gewarnt, denn in dem Erzeugnis können Fremdkörper stecken, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Bitte beachten Sie auch folgende Rückrufe und Verbraucherwarnungen:
- Bloß nicht essen! Netto und Rewe starten Knabbersnack-Rückruf
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- Beliebtes Dessert bei Netto, Penny und Co. zurückgerufen
- Beliebtes Aldi-Produkt wegen hoher Verletzungsgefahr zurückgerufen
Produktrückruf im Bio-Regal: Naturjoghurt von Demeter wegen Fremdkörper-Warnung zurückgerufen
Wie aus dem am 3. Juli 2025 veröffentlichten Produktrückruf bei "lebensmittelwarnung.de" hervorgeht, ruft der Hersteller Ökodorf Brodowin Meierei GmbH & Betriebs KG mit Sitz in Chorin (Brandenburg) den "Bio Joghurt Natur 3,7% Fett" im 500-Gramm-Glas der Marke Demeter zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, das in dem Molkerei-Erzeugnis mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.07.2025 Glassplitter enthalten sind. Aus diesem Grund sollte der Bio-Joghurt von Demeter keinesfalls verzehrt werden, da schwerwiegende Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder im Verdauungstrakt drohen, sollten versehentlich Glassplitter mitgegessen werden. Zudem besteht durch die Fremdkörper im Joghurt Erstickungsgefahr.
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So handeln Kundinnen und Kunden nach dem aktuellen Rückruf richtig
Verkauft wurde der Bio-Naturjoghurt von Demeter nach Hersteller-Informationen in Berlin und Brandenburg in Alnatura-Supermärkten, bei Terra Naturkost sowie in ausgewählten Edeka-Märkten. Kundinnen und Kunden, die den nun zurückgerufenen Bio-Joghurt von Alnatura gekauft haben, werden gebeten, das Produkt im Interesse der eigenen Sicherheit nicht zu verzehren, sondern das Produkt zur Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis wird, wie bei Produktrückrufen üblich, auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
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loc/news.de
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