Produktrückruf im Juni 2025 aktuell: Auf keinen Fall verzehren - Edeka und Marktkauf rufen diese Wurst zurück

Großer Wurst-Rückruf bei Edeka und Marktkauf. Weil es bei der Herstellung zu einem Produktionsfehler gekommen ist, ist die Fleischwurst nicht zum Verzehr geeignet. Verkauft wurde das Produkt in sechs Bundesländern. Welche Wurst vom Rückruf betroffen ist, lesen Sie hier.

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Edeka und Marktkauf müssen aktuell Wurst zurückrufen. (Foto) Suche
Edeka und Marktkauf müssen aktuell Wurst zurückrufen. Bild: AdobeStock/ Mara Zemgaliete (Symbolbild)
  • Produktrückruf im Juni 2025: Wurst wird zurückgerufen
  • Bei Edeka und Marktkauf verkauft: Diese Fleischwurst ist vom Rückruf betroffen
  • Hersteller nennt Produktionsfehler als Grund für Produktrückruf

Sie essen für Ihr Leben gern Fleischwurst? Dann sollten Sie jetzt genau aufpassen. Aufgrund des vorsorglichen Verbraucherschutzes kommt es aktuell zu einem Wurst-Rückruf bei den Supermärkten Edeka und Marktkauf. Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG informiert derzeit darüber, dass es bei der Herstellung einer Fleischwurst zu einem Produktionsfehler kam, weshalb die Wurst nicht zum Verzehr geeignet ist. Für die Edeka- und Marktkauf-Kunden besteht damit eine Gesundheitsgefahr.

Produktrückruf im Juni 2025 aktuell: Edeka und Marktkauf rufen Fleischwurst zurück

Bei dem Rückruf geht es laut Verbraucherportal "Lebensmittelwarnung.de" um die "Gut&Günstig Delikatess Geflügel Fleischwurst" in der 400-Gramm-Verpackung (2 x 200 Gramm) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.07.2025 und dem Genusstauglichkeitskennzeichen DE NI 10067 EU. Laut Hersteller wurde die Wurst im Rahmen des Herstellungsprozesses nicht vollständig erhitzt und sollte deshalb nicht verzehrt werden.

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Wurst-Rückruf aktuell in diesen sechs Bundesländern

Die "Gut&Günstig Delikatess Geflügel Fleischwurst" wurde laut dem Verbraucherportal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Märkten in den sechs Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen verkauft. Sollten Sie vom Rückruf betroffen sein, können Sie die Wurst in jedem Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet - auch ohne Vorlage des Kassenbons.

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