
- Lebensmittelwarnung im Mai 2025: Gewürz-Pulver wird zurückgerufen
- Dieser Zimt ist vom Rückruf betroffen
- Erhöhter Blei-Gehalt als Grund für Produktrückruf
Zimt-Fans aufgepasst: Die BLG Kardesler GmbH aus Mannheim ruft aktuell das Produkt "Suntat Zimt, gemahlen" in der 90-Gramm-Packung zurück. Grund für den Rückruf ist ein erhöhter Bleigehalt, der bei Laboruntersuchungen festgestellt wurde.
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Zimt-Rückruf wegen erhöhtem Blei-Gehalt - Hersteller warnt vor Vergiftungen
Das Unternehmen warnt eindringlich vor dem Verzehr des Produkts, da Blei ein hochgefährliches Schwermetall ist, das sich im Körper anreichert und zu chronischen Vergiftungen führen kann. Verbraucher werden dringend gebeten, das betroffene Gewürz nicht mehr zu verwenden, da es ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen kann.
Das zurückgerufene Zimtprodukt wurde in sechs Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Laut "Heidelberg24" war der gemahlene Zimt unter anderem in Verkaufsstellen von Edeka, Aldi und Rewe erhältlich.
Der Rückruf betrifft ausschließlich die 90-Gramm-Packungen der Marke Suntat mit der spezifischen Chargennummer L353103 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. August 2026. Die BLG Kardesler GmbH hat nach eigenen Angaben bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Gesundheitsrisiken durch Blei
Blei ist ein Schwermetall, das sich im Körper anreichert und nur sehr langsam ausgeschieden wird. Bereits kleine Mengen können über die Zeit hinweg eine chronische Vergiftung verursachen. Zu den typischen Symptomen einer Bleivergiftung zählen Kopfschmerzen, Müdigkeit und Defekte der Blutbildung.
Besonders gefährdet sind Kinder und Schwangere, da Blei Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit verursachen kann. Im schlimmsten Fall kann eine Bleivergiftung sogar tödlich enden. Normalerweise gehört Zimt zu den gesünderen Gewürzen mit zahlreichen Vorteilen, doch die betroffene Charge stellt aufgrund des erhöhten Bleigehalts ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar.
Betroffenes Produkt gekauft? Das sollten Verbraucher nun wissen
Verbraucher, die das betroffene Zimtprodukt gekauft haben, werden dringend gebeten, es nicht zu verzehren. Das Gewürz kann in die jeweilige Verkaufsstelle zurückgebracht werden, in der es erworben wurde. Der Kaufpreis wird laut Mitteilung der BLG Kardesler GmbH vollständig erstattet - auch ohne Vorlage des Kassenbons.
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