
- Produktrückruf im Mai 2025: Saft wird zurückgerufen
- Dieser Orangensaft ist vom Rückruf betroffen
- Glasscherben im Produkt Grund für Produktrückruf
Immer wieder kommt es aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zu Rückrufen bei Deutschlands Supermärkten und Lebensmittelhändlern. Aktuell muss die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH einen Saft aus ihrem Sortiment zurückrufen. Wie das Verbraucherportal "lebensmittelwarnung.de" schreibt, besteht eine Verletzungsgefahr durch Glasscherben im Produkt.
Produktrückruf im Mai 2025 - Saft wird zurückgerufen
Vom Rückruf betroffen ist der "Lausitzer Orangensaft" in der 200-ml-Flasche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2026. Weitere Mindesthaltbarkeitsdaten sowie andere Artikel der Lausitzer Früchteverarbeitung sind von dem Rückruf ausgenommen.
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Saft-Rückruf aktuell in den Bundesländern Sachsen und Brandenburg
Verkauft wurde der Saft laut Hersteller ausschließlich in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen. Getränkehändler werden gebeten, die Ware zu sperren und Kunden und Kundinnen mittels eines Aushangs über den Rückruf zu informieren.
Verletzungsgefahr durch Glasscherben im Orangensaft
Durch die in dem Orangensaft möglicherweise enthaltenen Glasscherben besteht eine Gesundheitsgefahr für die Kunden. Die Fremdkörper können beim Verzehr des Saftes zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen. Im schlimmsten Fall kann es zu inneren Verletzungen kommen.
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fka/gom/news.de
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