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Einigung beim Heizungsverbot: Diskriminierung von Unter-80-Jährigen! Verstößt der Heiz-Plan gegen das Grundgesetz?

Es war eines der großen Streitthemen der Koalition in den vergangenen Wochen: Wie drastisch soll die Wärmewende sein und wie stark werden Verbraucher belastet? Nun haben sich SPD, Grüne und FDP geeinigt.

Geänderte Heiz-Pläne behalten einige Fallstricke für Immobilienbesitzer bereit. (Foto) Suche
Geänderte Heiz-Pläne behalten einige Fallstricke für Immobilienbesitzer bereit. Bild: AdobeStock / Dreadlock

Die Ampel-Koalition hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zwar soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben, doch auch der geänderte Heiz-Plan hat für Immobilien-Besitzer knallharte Folgen.

Bundesregierung einigt sich auf Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen

Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz verzichtet den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten. Für Immobilienbesitzer bedeutet die Übergangsfristen jedoch doppelte Kosten.

Diskriminierung von Unter-80-Jährigen! Verstößt der Heiz-Plan gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt beim Einbau neuer Heizungen auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit. Laut "Bild"-Zeitung sei das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Ohne Wasserstoffnetz bleibt Einbauverbot von Gasheizungen bestehen

Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, seien die Übergangsfristen und die Optionen - vor allem für den Neubau - noch einmal erweitert worden, zum Beispiel um Solarthermie. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, seien möglich. Sie dürften aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gebe. Und sie müssten schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Bedeutet im Klartext: OhneInvestitions- und Transformationspläne für Wasserstoffnetze gilt das Einbauverbot weiterhin.

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/news.de/dpa

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