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Strompreiserhöhungen trotz Preisgarantie: Alte Verträge ungültig? So zocken Energieanbieter schon jetzt ab

Dass künftig hohe Strompreise drohen, ist bekannt. Preisgarantien aus alten Verträgen sollen vor diesen aber vorerst schützen - eigentlich. Einigen Strom-Anbietern scheinen ihre eigenen Versprechungen jedoch völlig egal zu sein.

Drohen jetzt Strompreiserhöhungen trotz Preisgarantien? (Foto) Suche
Drohen jetzt Strompreiserhöhungen trotz Preisgarantien? Bild: Adobe Stock/ Superingo

Der Krieg in der Ukraine hinterlässt wirtschaftlich auch in Deutschland seine Spuren. Die Preise für Lebensmittel, Sprit, aber auch für Energie schießen in die Höhe. Alte Verträge mit Preisgarantien sollen Verbraucher eigentlich davor bewahren, dass die Stromrechnungen jetzt schon ins Unermessliche schießen - das tun sie in einige Fällen aber nicht!

Strompreiserhöhungen trotz Preisgarantie: Er zahlt jetzt mehr als doppelt so viel!

Wie "Bild" berichtet, klagen immer mehr Verbraucher, dass Strom-Anbieter Preisgarantien aus alten Verträgen nicht einhalten. Das Blatt hat einen Beispielfall geschildert, der exemplarisch für viele Einzelschicksale in Deutschland stehen dürfte. In dem konkreten Fall habe der Kunde beim AnbieterEnergieversorgung Deutschland (EVD) einen Vertrag mit einer Preisgarantie bis zum31. Dezember 2023 laufen. Dennoch müsse er schon ab September 71,20 Cent pro Kilowattstunde anstatt der bisherigen 29 Cent zahlen und für die Energieversorgung seines Einfamilienhauses damit 3.500 Euro statt 1.500 hinlegen. Dabei sei zuvor versprochen worden: "Wir schützen Sie vor Preiserhöhungen - völlig kostenlos."

Nun heiße es von Seiten des Energieanbieters: "Wir sitzen alle im selben Boot und müssen Solidarität an erster Stelle setzen." Das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) ordne den Krieg in der Ukraine als Störung der Geschäftsgrundlage ein.

Experten erklären: Strompreiserhöhungen trotz Preisgarantie sind unzulässig 

Der Verbraucherzentrale NRW zufolge stimmt dies so aber nicht: "Die Preiserhöhung ist unzulässig. Der benannte Paragraf 313 greift hier nicht. Betroffene sollten schriftlich widersprechen und auch höhere Abschläge ablehnen", schätzt Verbraucherschützer Holger Schneidewindt ein. Sein Kollege Udo Sieverding erklärt: "Das ist ein Versuch, sich von unlukrativen Verträgen zu trennen." Darauf solle man sich jedoch nicht einlassen. 

Laut "Bild"-Informationen gehen die Anbieter ExtraEnergie, Prioenergie, Extragrün, EVD und Hit Energie ähnlich wie EVD vor. Matthias Moeschler vom Blog "Verbraucherhilfe-stromanbieter.de" rät Betroffenen, die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten. Der Experte rechne damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher etwa zwei bis vier Monate benötigen, um sich so gegen Preiserhöhungen zu wehren. Allerdings sei ein Vorteil, dass die Einschaltung der Schlichtungsstelle kostenlos sei.

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/loc/news.de

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