Finanztrick hilft: So können Sie die Abnehmspritze steuerlich absetzen

Sogenannte Abnehmspritzen werden immer beliebter. Doch auf Dauer können die Schlankmacher jede Menge Geld kosten. Zum Glück gibt es einen Trick, mit dem sie sich steuerlich absetzen lassen.

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Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro können möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden. (Foto) Suche
Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro können möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden. Bild: AdobeStock / lavju83
  • Möglicherweise lässt sich bei den Kosten für Abnehmspritzen sparen
  • Die Medikamente können eventuell steuerlich abgesetzt werden
  • Wir zeigen Ihnen, wie das geht und wie viel Geld Sie erwarten können

Mehr Infos rund um die Abnehmspritze finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Für viele Menschen sind Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro die perfekte Möglichkeit, um Gewicht zu verlieren. Doch wer schnell schlank werden will, muss dafür tief in die Tasche greifen. Pro Monat können so mehrere hundert Euro anfallen - doch muss man diese Unsummen wirklich selber zahlen? Auch, wenn die Krankenkasse nicht hilft, gibt es noch einen anderen Weg.

So lässt sich die Abnehmspritze von der Steuer absetzen

Die gute Nachricht: In einigen Fällen kann die Abnehmspritze als Krankheitskosten geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken. Dafür müssen allerdings Nachweise vorliegen, aus welchem Grund die Spritze genommen wird. Entscheidend ist, ob die Abnehmspritze medizinisch notwendig ist oder bei einem grundsätzlich nur leicht über dem Durchschnitt liegenden Gewicht genommen wird.

Wer die Spritze nur nutzt, um schnell ein paar Kilos abzuspecken, der hat kaum Chancen, sich auf diese Weise steuerlich zu entlasten. Bei starkem, ärztlich bescheinigtem Übergewicht ist es allerdings deutlich wahrscheinlicher, dass der Steuertrick klappt. "Ein ärztliches Attest ist der wichtigste Hebel. Wer das beim Arzt schriftlich bestätigen lässt, verbessert seine steuerlichen Chancen deutlich", erklärt Steuerprofi Sascha Matussek im Gespräch mit "Bild".

Wegovy, Ozempic oder Mounjaro: Welche Spritze sollte es sein?

Das Finanzamt sieht die Abnehmspritze nur als absetzbar an, wenn sie medizinisch zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt wird. Das kann mitunter bei Bluthochdruck, Fettleber, Diabetes oder Herzerkrankungen zutreffen. Ganz entscheidend ist, welches der Medikamente verschrieben wird.

So lehnte das FG Sachsen in einem Fall den Kostenabzug als außergewöhnliche Belastung nicht zu, da der Betroffene Steuerpflichtige Ozempic verschrieben bekam. Dieses ist in Deutschland jedoch nur zur Behandlung von Typ-2-Diabetes zugelassen, nicht jedoch für die Behandlung von Adipositas - auch, wenn letztere als Erkrankung anerkannt ist. Die Nutzung zum Abnehmen stellte damit eine Off-Label-Anwendung dar.

Zudem zweifelte das FG Sachsen auch daran, ob die Abnehmspritze Wegovy als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sei - obwohl diese, genau wie Mounjaro, laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auch zur Gewichtsreduktion zugelassen ist.

Wie viel spart man durch den Steuertrick ein?

Die Krankheitskosten werden in der Regel über die außergewöhnlichen Belastungen abgesetzt. Allerdings senkt nicht jede Ausgabe gleich die Steuer. Hier kommt die sogenannte "zumutbare Eigenbelastung" ins Spiel, die von dem Betrag, der erlassen werden soll, abgezogen wird. Einen Versuch ist es dennoch wert: Wie Matussek der "Bild" vorrechnet, lassen sich bei einer Familie mit zwei Kindern, einem Einkommen von 50.000 und 2.400 Euro Jahreskosten etwa 500 bis 600 Euro sparen. Die Summe ist allerdings immer abhängig von den individuellen Bedingungen, eine pauschale Rechnung lässt sich nicht aufstellen.

Hier finden Sie mehr Infos zu Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro:

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