Facebook, WhatsApp & Instagram: Allerletzte Chance: So verbieten Sie der Meta-KI die Nutzung Ihrer Daten

Meta will ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Nutzerdaten für KI-Training verwenden. Wer widersprechen möchte, muss bis zum 26. Mai handeln, während die Verbraucherzentrale NRW bereits rechtlich gegen den Konzern vorgeht.

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Der 26.05.2025 ist der letzte Tag, um Meta zu widersprechen - danach gehören Ihre Daten dem Unternehmen. (Foto) Suche
Der 26.05.2025 ist der letzte Tag, um Meta zu widersprechen - danach gehören Ihre Daten dem Unternehmen. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert
  • Widerspruch gegen Meta-KI nur bis 27.05.2025 möglich
  • Danach werden alle Inhalte zum Training der KI genutzt
  • Wir zeigen, wie Sie gegen die Nutzung widersprechen können

Heute ist Ihre letzte Chance: Widersprechen Sie jetzt der Meta-KI - sonst gehören Ihre Daten für immer Facebook, Instagram und Co.! Der Konzern startet ab morgen mit der Nutzung öffentlicher Nutzerdaten für das Training seiner KI-Systeme. Ab dem 27. Mai 2025 will der Konzern alle öffentlichen Inhalte europäischer Nutzer über 18 Jahren verwenden, um seine KI-Technologie "Meta AI" zu verbessern. Wer heute nicht handelt, kann danach nicht mehr widersprechen.

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Welche Daten will Meta für seine KI verwenden?

Meta plant, neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch "öffentliche Inhalte in Meta-Produkten" für das Training seiner KI-Modelle zu nutzen. Betroffen sind Informationen, die immer öffentlich sind, darunter Namen, Facebook- und Instagram-Benutzernamen, Profilbilder sowie Aktivitäten in öffentlichen Gruppen. Auch alle als "öffentlich" geposteten Beiträge, Fotos mit ihren Bildunterschriften und Videos werden für das KI-Training verwendet.

Bei WhatsApp sind private Chats durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und werden nicht zum Training genutzt. Allerdings gelten Nachrichten, die Nutzer direkt an Meta AI senden oder in Gruppenchats, zu denen der KI-Bot hinzugefügt wurde, als nicht verschlüsselt und können daher von Meta ebenfalls für Trainingszwecke verwendet werden. Sind Daten erst einmal zum KI-Training verwendet worden, können sie nicht mehr "zurückgeholt" oder gelöscht werden - selbst wenn Nutzer später ihren Account löschen. Wie man so schön sagt: Das Internet vergisst nie - und Meta schon gar nicht.

So können Sie der Datennutzung für die Meta-KI widersprechen

Wer nicht will, dass seine Daten das KI-Training genutzt werden, sollte sich also lieber beeilen. Dafür müssen Sie allerdings für jeden Meta-Dienst separat vorgehen. Bei Facebook können Sie über diesen Link Widerspruch einlegen, bei Instagram über diesen Link. Beachten Sie, dass Sie dafür in Ihren Konten angemeldet sein müssen.

Alternativ finden Sie hier eine genaue Anleitung zum Widerspruch bei Facebook und Instagram:

Facebook:

  • Profilseite (Chronik) öffnen > Profilfoto klicken (am PC) oder >drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone)
  • "Einstellungen und Privatsphäre" > "Einstellungen" > herunter scrollen auf "Datenschutzrichtlinie"

Instagram:

  • Profilseite öffnen > Einstellungen öffnen (drei Striche rechts)
  • Runterscrollen > "Privacy Center" oder >"Info" > "Datenschutzrichtlinie"

Ab hier gleichen sich die Schritte:

  • In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, je nach Betriebssystem)
  • Im Browser: Strg + F auf der Tastatur drücken
  • Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen > auf "Widerspruchsrecht" tippen
  • Link "zu widersprechen" tippen
  • E-Mail-Adresse eintragen
  • Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" > auf ja tippen
  • "Senden" anklicken

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist Pflicht, damit Meta eine Bestätigung senden kann. Das zweite Textfeld kann leer bleiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit, da dort keine öffentlichen Daten zum KI-Training verwendet werden – mit Ausnahme der direkten Kommunikation mit dem KI-Assistenten.

Vorgehen rechtswidrig? Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Meta

Laut Mitteilung der Verbraucherschützer hält die Verbraucherzentrale NRW Metas Vorgehen für rechtswidrig. Um dem Vorgehen des Konzerns entgegenzuwirken, habe man eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Das Gericht verhandelt den Fall bereits heute. "Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", erklärt Datenschutzexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich." Die Verbraucherschützer betonen, dass es nicht ihr Ziel sei, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. "Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen", kritisiert Steffen.

Meta verteidigt Vorgehen - und verweist auf KI-Branche

Meta verteidigt sein Vorgehen und erklärt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben." Der Konzern sieht eine mögliche Unterlassungsverfügung als "großen Rückschlag für deutsche Verbraucher*innen".

Laut Meta würde ein Verbot nicht nur den eigenen Konzern betreffen. "Zahlreiche KI-Unternehmen haben bereits Verzögerungen bei der Einführung von Technologien in Deutschland und der gesamten EU hinnehmen müssen", argumentiert das Unternehmen und verweist auf das "fragmentierte und sich überschneidende Regulierungssystem in Europa".

WDR-Digitalexperte Jörg Schieb weist darauf hin, dass ein solches Training die KI sprachlich verbessern könnte. Die Bedenken, so Schieb, seien etwas überzogen: "Bloß weil ich ein Foto mit einem Eis in der Hand poste, ist das für ein KI-Modell noch längst nicht relevant genug, um im Training eine Rolle zu spielen."

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