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Kinderfotos auf Facebook: Gegen Mobbing und Missbrauch: Das rät der Anwalt

Für viele Eltern ist es eine Selbstverständlichkeit, Fotos ihrer Kinder in den sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Doch wie sieht dies rechtlich aus? Ein Anwalt klärt auf.

Kinderfotos im Internet sind ein Streitthema! Jüngst sorgte ein Satz der "Frau Hamburg" bei Instagram für heftige Reaktionen: "Jedes Foto eines Kindes, geteilt mit Tausenden fremden Menschen, ist eine visuelle Vergewaltigung." Diese Aussage polarisiert. Während einige Eltern völlig ungeniert das komplette Leben ihres Schützlinges auf Foto festhalten und diese mit der ganzen Welt teilen, versuchen andere ihren Nachwuchs aus dem World Wide Web zu verbannen. Doch wer hat das Recht am Bild der Kinder? Wie schützt man die eigenen Kinder vor Pädophilen?

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Kinderfotos im Internet: Anwalt klärt auf

"Das Recht am Bild haben Kinder jeden Alters ebenso wie Erwachsene. Bei Kindern besteht die Besonderheit, dass ihre Eltern für sie entscheiden dürfen", erklärt der Anwalt Prof. Clemens Pustejovsky gegenüber der Zeitschrift "Eltern". Pflichten haben Eltern übrigens keine gegenüber den Fotos ihrer Schützlinge."Sie sollten sich jedoch bewusst machen, dass im Internet veröffentlichte Fotos weltweit und faktisch dauerhaft verbreitet sind. Gerade bei eigenen Veröffentlichungen sollte man daher genau überlegen, ob das im Sinne der Kinder ist, und so das Recht am Bild der Kinder ernst nehmen", sagt Pustejovsky weiter.

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Muss man Kinderfotos wirklich mit der ganzen Welt im Internet teilen? (Foto) Suche
Muss man Kinderfotos wirklich mit der ganzen Welt im Internet teilen? Bild: Fotolia / Halfpoint

Eltern vs. Kind: Das Recht am eigenen Bild

Die Rechte am Bild können beim Hochladen jedoch teilweise abgetreten werden. "Ein Foto-Upload wird von Juristen nicht als wirksame Einwilligung für die Verwendung verstanden. Anders ist es beispielsweise bei Facebook, da hier aufgrund der Geschäftsbedingungen neben Urheberrechten auch Rechte an den veröffentlichten Bildern übertragen werden. Man sollte sich also unbedingt vorher die AGB des sozialen Mediums durchlesen, in dem man die Bilder hochlädt", rät der Anwalt weiter.

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