Meeresschutzgebiete: Das müssen Urlauber zu den neuen Ostsee-Verboten wissen
Kurz vor den Osterferien hat Schleswig-Holstein drei Regionen an der Ostsee als neue Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Was es damit auf sich hat und was Urlauber künftig beachten müssen, erfahren Sie hier.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Ab sofort gelten drei neue Meeresschutzgebiete an der Ostsee
- Touristen müssen aufpassen, dass sie nicht gegen Vorschriften verstoßen
- Es gelten erhebliche Einschränkungen beim Angeln, Jagen und mehr
Mehr Infos zu neuen Gesetzen finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Pünktlich zu den Osterferien müssen sich Urlauber an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste auf neue Regeln einstellen. Seit Montag gelten drei neue Meeresschutzgebiete, die Teil des vor zwei Jahren beschlossenen Aktionsplans Ostseeschutz sind. Was in den geschützten Gebieten ab sofort nicht mehr erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Diese Verbote gelten ab sofort an der Ostsee
Die geschützten Zonen umfassen die südliche Hohwachter Bucht, das Gebiet von der Geltinger Bucht bis zur Schleimündung sowie eine Fläche westlich von Fehmarn. Insgesamt erstrecken sich die neuen Schutzzonen über 238 Quadratkilometer. Einige dieser Bereiche befinden sich in unmittelbarer Nähe zu beliebten Ferienorten wie Heiligenhafen.
In den drei neuen Schutzzonen sind zahlreiche Aktivitäten künftig untersagt. Dazu zählen laut "Bild":
- gewerbliche Fischerei
- Jagd
- der Abbau von Rohstoffen
- sämtliche Bauvorhaben
- Veränderungen am Meeresboden
- Veränderungen an den Gewässern selbst
- Fischen / Angeln vom Boot aus (Ordnungswidrigkeit)
Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes und wird im Einzelfall entschieden. Über diese Verbote hinaus dürfen Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume weder zerstört noch entnommen oder gestört werden. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) bezeichnete die Ausweisung als wichtigen Meilenstein: "Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen."
Strandurlaub bleibt uneingeschränkt möglich
Für Badegäste und Wassersportler gibt es jedoch Entwarnung: Die klassischen Urlaubsaktivitäten am Strand sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Schwimmen, Baden und Tauchen - auch mit Sauerstoffgerät und Lampe - bleiben in den Schutzgebieten weiterhin erlaubt. Und trotz des Verbots für das Fischen auf Booten können Hobbyangler weiterhin angeln, insofern sie am Ufer oder im Wasser stehen und mit einer Handangel fischen. Wichtig zu wissen: Wer angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Für Urlauber genügt auch der Touristenfischereischein, der bei den Ämtern vor dem Angeln zu besorgen ist.
Schiffe dürfen die Gebiete ebenfalls weiterhin passieren, solange sie die geltenden Naturschutzvorgaben einhalten. Die Landesregierung betont, dass es darum gehe, ungestörte Rückzugsräume für die Meeresbewohner zu schaffen, ohne den Tourismus vollständig einzuschränken.
Weitere Einschränkungen im Herbst geplant
Ab dem kommenden Herbst sollen die Schutzmaßnahmen laut "Bild" noch ausgeweitet werden. In der Winterzeit von Anfang November bis Ende März ist dann vorgesehen, dass Wasserfahrzeuge und Wassersportgeräte die Rastvogelschwerpunkte der Seevögel nicht mehr befahren dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Boote der Wassersicherheit und Wasserrettung.
Zusätzlich ist eine ganzjährige Geschwindigkeitsbegrenzung in den Schutzgebieten geplant. Diese Maßnahme soll die Lärmbelastung für die Meeresbewohner verringern. Die endgültige Entscheidung darüber liegt allerdings beim Bund. Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an einem entsprechenden Antrag.
Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz verfolgt die Landesregierung das Ziel, bis 2030 insgesamt 12,5 Prozent der Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Durch die drei neuen Gebiete sind nun 7,56 Prozent erreicht.
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