Deutsche Bahn News aktuell: Halt Bahnhof, Ludwigslust, Hagenow Land Bahnhof, ZOB, Hagenow, ZOB und Hagenow entfällt
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Fahrgäste. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Halt Bahnhof, Ludwigslust, Hagenow Land Bahnhof, ZOB, Hagenow, ZOB und Hagenow entfällt |
|---|---|
| Ursache | Kurzfristiger Personalausfall |
| Beginn | 02.01.2026 |
| Ende | 02.01.2026 |
Halt Bahnhof, Ludwigslust, Hagenow Land Bahnhof, ZOB, Hagenow, ZOB und Hagenow entfällt
Für Verbindungen im Raum Hamburg, Brandenburg, Berlin sowie in weiteren Bundesländern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von kurzfristiger Personalausfall entfällt der Halt Bahnhof, Ludwigslust, Hagenow Land Bahnhof, ZOB, Hagenow, ZOB und Hagenow"
"Kurzfristiger Personalausfall" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Kurzfristiger Personalausfall" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie(n): Bus C
Betroffene Station(en): Bahnhof, Ludwigslust, Hagenow Land Bahnhof, ZOB, Hagenow, ZOB und Hagenow
Alternative: Es liegen keine Empfehlungen vor
Um keine kurzfristigen Änderungen zu verpassen, informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien."
Diese Meldung wurde am 02.01.2026 um 03.04 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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