Deutsche Bahn News heute: Halt Glöwen Bahnhof, Plattenburg entfällt
Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Brandenburg, Hamburg, Berlin sowie in weiteren Bundesländern. Was Bahnreisende wissen sollten, lesen Sie hier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ob Unwetter, Personalengpass oder Verkehrsstörung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Halt Glöwen Bahnhof, Plattenburg entfällt |
|---|---|
| Ursache | Witterungsbedingte Einschränkung |
| Beginn | 01.01.2026 |
| Ende | 01.01.2026 |
Halt Glöwen Bahnhof, Plattenburg entfällt
Für Verbindungen im Raum Brandenburg, Hamburg, Berlin sowie in weiteren Bundesländern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von Winterwitterung entfällt der Halt Glöwen Bahnhof, Plattenburg"
"Witterungsbedingte Einschränkung" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Witterungsbedingte Einschränkung" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie(n): Bus S
Betroffene Station(en): Glöwen Bahnhof, Plattenburg
Alternative: Reisende können die Haltestellen Bad Wilsnack, Rathaus oder Havelberg, Wasserturm nutzen
Um keine kurzfristigen Änderungen zu verpassen, informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien."
Diese Meldung wurde am 01.01.2026 um 03.33 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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