Promi-News: Strafbefehl für Jens Lehmann wegen Trunkenheitsfahrt

Während des Oktoberfests wird der Ex-Nationalkeeper von der Polizei am Steuer eines Wagens gestoppt - was ihm juristischen Ärger einhandelt. Muss er sich bald von seinem Führerschein verabschieden?

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Wegen mutmaßlich zu viel Alkohol am Steuer während des Oktoberfests hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann erlassen. Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Der Strafbefehl sehe vor, dass Lehmann seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen könne.

Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem "Fehler" gesprochen. "Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei "zwei Stunden nach dem Ereignis" gefahren und habe 0,7 Promille gehabt.

"Total betrunken"? Lehmann: "Überhaupt nicht der Fall"

"Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", sagte Lehmann. Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen. Nach Ergehen des Strafbefehls äußerte sich Lehmanns Anwalt auf Anfrage zunächst nicht.

Lehmann kann allerdings nach der Zustellung noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen.

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