Sexuelle Gewalt: Verschärfung des Sexualstrafrechts: Gesetzentwurf steht

Bundesjustizministerin Hubig will sicherstellen, dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tat verfolgt und bestraft werden können. Nun ist ihr Gesetzentwurf unter anderem dazu fertig.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die geplante Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigung voran. Der angekündigte Gesetzentwurf sei fertig und solle heute an Länder und Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschickt werden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Entwurf, der dem RND vorliegt, sieht auch die Bestrafung verbaler sexueller Belästigung vor.

Die SPD-Politikerin hatte unlängst gesagt, dass sie eine fünfjährige Verjährungsfrist für Vergewaltigung für zu kurz hält. Sowohl für Vergewaltigungen als auch gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll die Verjährungsfrist künftig einheitlich zwanzig Jahre betragen.

"Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde", sagte Hubig dem RND. Der Ministerin zufolge sollen auch die Mindeststrafen für Gruppenvergewaltigungen und Vergewaltigungen mit Folge einer Schwangerschaft erhöht werden.

Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich künftig dann strafbar machen, "wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen", zitiert der RND aus dem Entwurf. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um "missglückte Komplimente", heißt es demnach. "Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel - das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung", sagte Hubig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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