Vorwurf Kriegsverbrechen: Prozess um Nord-Stream-Anschlag wird nicht eingestellt

Die Verteidigung wollte das Verfahren gegen den angeklagten Nord-Stream-Verdächtigen einstellen lassen, auch weil er aus Geheimhaltungsgründen nichts sagen darf. Wie hat das Gericht entschieden?

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Der Hamburger Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines wird nicht eingestellt. Einen entsprechenden Antrag der Verteidigung hat das Hanseatische Oberlandesgericht am zweiten Prozesstag abgelehnt. "Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Aussagefreiheit in Deutschland sei durch das Dienstrecht eines fremden Staates nicht beschränkt.

Die Verteidigung hatte die Einstellung beantragt, weil der Angeklagte in seiner einstigen Funktion als Offizier einer Geheimhaltungspflicht unterliege und sich deshalb weder mit seinen Verteidigern besprechen noch vor Gericht aussagen dürfte. Ihm würden sonst hohe Strafen in der Ukraine drohen.

Damit geht der Prozess gegen den 50 Jahre alten Angeklagten, einen früheren Offizier einer Spezialeinheit des Militärs der Ukraine, wie geplant weiter. Es soll im Verlauf des Tages ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes zum Schaden an den Pipelines und zur Explosionsursache gehört werden.

Anschlag am 26. September 2022

Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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