Kriminalität: Urteil gegen AfD-Politiker wegen Wahlplakats rechtskräftig
Hat der AfD-Abgeordnete Möller mit einem "Hitlergruß" auf Plakaten Wahlkampf gemacht? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hat Möller Revision eingelegt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Rechtsstreit um einen mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat hat der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller am Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage kassiert. Der 3. Strafsenat in Karlsruhe fand bei Überprüfung eines Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Politikers. Er verwarf daher am 13. Oktober die Revision des Angeklagten, wie der BGH mitteilte. "Das Urteil ist damit rechtskräftig." (Az. 3 StR 315/26)
Der Abgeordnete hatte der Mitteilung zufolge 2024 ein Wahlplakat verwendet, auf dem eine dem "Hitlergruß" zum Verwechseln ähnliche Armhaltung zu sehen sei. "Auf dem von einer Werbeagentur gestalteten Plakat sind ein Mann und eine Frau zu sehen, die sich mit den Oberkörpern einander zugewandt gegenüberstehen und mit ihren jeweils schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden", hieß es dazu.
Obwohl der Angeklagte die Ähnlichkeit der fototechnisch veränderten Armhaltung des Mannes erkannte, habe er den Druck des Plakates in etwa 50-facher Ausfertigung veranlasst und es in Frankfurt (Oder) anbringen lassen.
AfD bezweifelte Unabhängigkeit der Justiz
Das Landgericht hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten im Februar zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro - 100 Tagessätze von 116 Euro - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Bei mehr als 90 Tagessätzen wird eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen - damit gilt Möller als vorbestraft.
Möller hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und Rechtsmittel eingelegt. "Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand", zitierte die AfD Brandenburg damals Möllers Rechtsanwalt Hans-Christoph Jahr. Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an: Es gehe nicht um ein Plakat, sondern um die AfD.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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