Ethik und Medizin: Neue Leitlinie sieht vertieften Umgang mit Sterbewunsch vor

Wie sollen Ärzte oder Pflegekräfte reagieren, wenn Menschen in existenzieller Not sagen, dass sie sterben wollen? Geklärt werden soll dann, ob die Betroffenen in freier Verantwortung handeln.

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Täglich bestens informiert mit den aktuellen Politik-Nachrichten auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / SimpLine

Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte sollen durch neue Handlungsempfehlungen besser mit Patientenwünschen nach einem assistierten Suizid umgehen können. Expertinnen und Experten für Medizin, Psychotherapie und Ethik stellten die neue Leitlinie "Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung" nach rund zweijährigen Beratungen in Halle (Saale) vor. Im Gesundheitswesen wurden wegen häufiger werdenden Anfragen nach Hilfe beim Suizid vor allem von älteren Menschen wiederholt klare und sichere Regelungen angemahnt.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 ist die Zahl assistierter Suizide in Deutschland gestiegen. 2025 gab es mehr als 1.200 von Suizidhilfe-Organisationen gemeldete Fälle und mutmaßlich eine hohe Dunkelziffer. Das Gericht hatte ein Verbot geschäftsmäßiger, also auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe gekippt: Sofern eine Suizidentscheidung "freiverantwortlich" erfolgt, ist es rechtlich möglich, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen - etwa durch die Aushändigung eines Medikaments. Vorstöße für ein Gesetz zur Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag gescheitert.

Mindestens zwei Beratungen vor Suizidassistenz

Die neue Leitlinie sieht ein "vertieftes Gespräch" als einen ersten zentralen Schritt nach dem Vorbringen eines Sterbewunschs vor. Wie der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, Alfred Simon, weiter erläuterte, sollen in wertschätzender Atmosphäre Hintergründe und Motive ohne Druck besprochen werden - um die Frage zu klären: Liegen Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen einen Suizid vor?

Im nächsten Schritt sollen Betroffene demnach gezielt informiert und beraten werden - auch über Handlungsalternativen, mögliche Auswirkungen auf Dritte und Risiken einer fehlerhaften Durchführung. Mit vier Wochen Abstand soll es mindestens zwei Beratungsgespräche geben, möglichst mit zwei Fachärztinnen oder -ärzten, darunter einer für psychische Krankheiten. Insgesamt umfasst die Leitlinie 45 Empfehlungen.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei Entscheidungen unterstützen. Sie werden in der Regel von den Berufsgruppen erarbeitet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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