Berlin: Vonovia: Vergesellschaftung in geplanter Form nicht machbar

Linke, Grüne und SPD planen ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin. Nun äußert sich Vonovia, einer der betroffenen Konzerne, zu den Vorhaben.

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Die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Peter Jesche

Linke, Grüne und SPD haben sich bei ihren Sondierungsgesprächen in Berlin auf einen vorläufigen Fahrplan für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verständigt - aus Sicht des Immobilienkonzerns Vonovia wird dieser vor Gericht nicht standhalten. "Das Sondierungsergebnis ändert nichts an unserer Haltung", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. "Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde."

Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen, betonte der Konzern. Dafür brauche es Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld. Innerhalb der Vonovia-Bestände in Berlin liege der durchschnittliche Mietpreis bei 8,26 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig investiere das Unternehmen in den Neubau. Aktuell seien rund 1.000 Einheiten im Bau, hieß es weiter.

Gesetz Mitte 2028 geplant

Die drei Parteien planen laut Sondierungspapier, private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin gegen eine Entschädigung zu vergesellschaften. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten - eine Vergesellschaftung würde erst bei den übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen. Nach Angaben der Linke-Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp wären fünf große Konzerne betroffen, darunter Vonovia. Auf diese Weise kämen rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in den kommunalen Besitz. Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter steigen, sagte Eralp.

Mitte 2028 wollen die drei Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit soll es vom Verfassungsgericht überprüft werden, Klagen sind definitiv zu erwarten. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Eralp sagte, es handele sich um einen "sehr realistischen Betrag".

Voraussetzung ist, dass eine Regierung aus Linke, Grüne und SPD zustande kommt. Derzeit müssen die Parteien intern entscheiden, ob sie nach den erfolgreichen Sondierungsgesprächen in Koalitionsverhandlungen eintreten wollen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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