Donald Trump News: Trump mit Zwischenerfolg im Rechtsstreit um Wählerdaten

US-Präsident Trump will die Wahlregeln verschärfen und neue Kontrollen einsetzen, vor allem zur Staatsbürgerschaft. Der Oberste Gerichtshof hat ihm nun den Rücken gestärkt - zumindest vorerst.

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Donald Trump bei einer Rede. (Foto) Suche
Donald Trump bei einer Rede. Bild: picture alliance/dpa/AP | Matt Rourke

Im Streit um die Nutzung detaillierter Wählerdaten hat US-Präsident Donald Trump einen Zwischenerfolg vor dem Obersten Gerichtshof errungen. Die Richterinnen und Richter erteilten Bundesstaaten und lokalen Behörden bis auf Weiteres die Befugnis, bei der Überprüfung von Wählern auf die ausgeweitete Datenbank des US-Heimatschutzministeriums zuzugreifen. Trump geht es dabei vor allem um die Überprüfung der Staatsbürgerschaft.

Die Datenbank mit dem Namen Save gibt es bereits seit Jahrzehnten. Im März vergangenen Jahres weitete Trump die Befugnisse des Ministeriums allerdings erheblich aus, sodass unter anderem auch Daten der Sozialversicherungsbehörde einfließen. Die klagenden Verbände machten vor Gericht unter anderem geltend, das neue Prüfverfahren verstoße gegen mehrere Datenschutzgesetze. Untere Instanzen blockierten den Zugriff auf die Datenbank.

Trumps Feldzug gegen angeblichen Wahlbetrug

Die Auswirkungen für die Midterms am 3. November waren zunächst nicht klar. Ein Bundesgesetz verbietet es den Bundesstaaten, weniger als 90 Tage vor einer Wahl systematische Änderungen an dem Wählerverzeichnis vorzunehmen. Einzelne Änderungen sind laut dem Obersten Gerichtshof jedoch möglich.

Kritiker warnen, die Datenbank sei ungenau und habe bereits US-Bürger fehlerhaft als nicht wahlberechtigt ausgewiesen. Das Vorgehen steht im Einklang mit Trumps aggressiven Vorstoß gegen angeblichen Wahlbetrug. Zuletzt hatte er auch versucht, höhere Hürden für die Briefwahl einzusetzen, scheiterte damit aber zunächst vor dem Supreme Court. Kritiker bezeichnen Trumps Vorgehen gegen angeblichen Wahlbetrug als unbegründet und sehen darin einen Versuch, Menschen vom Wählen abzuhalten.

Final ist in der Rechtssache allerdings weiter nicht entschieden. Das oberste Gericht setzte lediglich einen Beschluss einer unteren Instanz aus, bis das Berufungsgericht ein Urteil fällt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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