Landtagswahl: Was man über die Wahl im Nordosten wissen sollte

Mehr als 1,3 Millionen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen mitbestimmen, wer künftig das Land regiert. Wer wählen darf, wie die Wahl abläuft und warum es diesmal besonders spannend ist.

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Bei der Landtagswahl wird das Parlament eines Bundeslands gewählt (Symbolbild). (Foto) Suche
Bei der Landtagswahl wird das Parlament eines Bundeslands gewählt (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Der Wahlkampf der vergangenen Wochen geht in den Endspurt: Es sind die letzten Meter vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die Abstimmung in diesem Jahr ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Erstmals könnte etwa eine Rechtsaußenpartei stärkste Kraft werden. Was man zur Wahl wissen sollte:

Was wird gewählt und wer darf wählen?

Rund 1,3 Millionen Menschen dürfen laut Landeswahlleitung darüber abstimmen, welche Parteien und Personen für sie im 9. Schweriner Landtag sitzen. Dieser wird alle fünf Jahre neu gewählt. Wählen dürfen alle, die einen deutschen Pass haben und seit mindestens 37 Tagen im Bundesland gemeldet sind. Neu ist in diesem Jahr, dass schon ab 16 Jahren gewählt werden darf.

Mit der Erststimme (links auf dem Stimmzettel) wählen die Menschen die Direktkandidaten, die direkt ins Parlament einziehen. Über die Zweitstimme (rechts auf dem Stimmzettel) wird eine Partei und deren Landesliste gewählt. Sie ist entscheidend dafür, mit wie vielen Sitzen die Partei im Landtag vertreten ist. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Es geht um mindestens 71 Abgeordnetensitze, durch Überhang- oder Ausgleichsmandate können es mehr werden. Das heißt: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

Wer tritt an?

In der jetzt endenden Wahlperiode sind SPD, AfD, CDU, Linke und Grüne als Fraktionen und die FDP als Gruppe im Landtag mit insgesamt 79 Sitzen vertreten. All diese Parteien stellen sich erneut zur Wahl. Hinzu kommen 13 weitere, darunter das von Sahra Wagenknecht gegründete BSW, die Freien Wähler und Volt. Insgesamt stehen in den 36 Wahlkreisen 402 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl – mehr als zwei Drittel von ihnen sind Männer. Der jüngste Kandidat ist 18, die älteste Kandidatin 89 Jahre alt.

Im Wahlkreis in der Schweriner Innenstadt tritt die amtierende Ministerpräsidentin und SPD-Spitzenkandidatin Manuela Schwesig gegen den AfD-Ministerpräsidentenkandidaten Leif-Erik Holm an. AfD-Spitzenkandidat ist hingegen Enrico Schult. Die Spitzenbewerber der anderen größeren Parteien: Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke), Daniel Peters (CDU), Claudia Müller (Grüne), Jessica Mendle und Jakob Schirmer (FDP) sowie Peter Schabbel und Sabine Firnhaber (BSW).

Wie ist die Ausgangslage und welche Konstellation ist zu erwarten?

Derzeit regiert eine rot-rote Koalition in MV. Das Bündnis wird Umfragen zufolge aber seine Mehrheit verlieren. Es zeichnet sich ein enges Rennen zwischen SPD und AfD ab. Eine absolute Mehrheit ist für keine Partei in Sicht, sodass die kleineren Parteien entscheidend sein könnten. Die FDP dürfte den Einzug in den Landtag verpassen, während es bei Grünen und BSW noch offen ist. Dass es auch bei der CDU knapp wird, ist nicht ausgeschlossen.

Als wahrscheinlichstes Szenario gilt Politikwissenschaftlern zufolge eine rot-rot-grüne Koalition, mit der Schwesig weiterregieren könnte. Scheitern die Grünen oder andere Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde, wären auch Minderheitsregierungen oder ein Bündnis aus SPD und CDU denkbar. Sollte das BSW in den Landtag einziehen, könnte zudem eine Zusammenarbeit mit der AfD oder deren Tolerierung möglich werden.

Was waren die wichtigsten Wahlkampfthemen?

Das dominierende Thema in den vergangenen Wochen waren die hohen Umfragewerte der AfD. Auf Plakaten wirbt die Rechtsaußenpartei selbstsicher mit Holm als Ministerpräsident. Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, die dort vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird, hatte die SPD ihren Wahlkampf zugespitzt. Schwesig prangt auf Plakaten nun als "Die Frau gegen Blau". Die CDU wirbt mit Fischbrötchen für "die Mitte", die Linke plakatierte: "Wir treten nach oben". Inhaltlich ging es unter anderem um die Bildungspolitik im Land. Die AfD erklärte, den Rundfunkstaatsvertrag kündigen zu wollen.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahllokale sind am 20. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Einsatz. Die Wahl selbst ist geheim, die Auszählung nicht. Interessierte können aber schon tagsüber bei der Stimmabgabe zuschauen, und später dann, wenn die Wahl öffentlich ausgezählt wird und der Wahlvorstand das Ergebnis feststellt. Ab 19.00 Uhr wird mit den ersten Zwischenergebnissen gerechnet, ein vorläufiges Ergebnis wird nach 23.00 Uhr erwartet.

Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann seine Stimme per Brief abgeben oder in einem der Briefwahlbüros wählen gehen. Dies muss spätestens bis zum 18. September um 12.00 Uhr beantragt werden. Die Briefe müssen bis 18.00 Uhr am Sonntag eingegangen sein. Die Landeswahlleitung hatte die Briefwahl gegen Kritik unter anderem der AfD verteidigt: Das Prozedere sei sicher.

Und danach?

Der neue Landtag mit Sitz im Schweriner Schloss muss laut Landesverfassung spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten. Die erste Sitzung muss also spätestens am 20. Oktober stattfinden, dann enden die Amtszeiten der Ministerpräsidentin und Minister. Sie sind aber verpflichtet, die Amtsgeschäfte weiterzuführen, bis die Nachfolgerinnen und Nachfolger übernehmen.

Der Landtag wählt den Regierungschef in geheimer Abstimmung. Er muss in MV nicht zwingend Mitglied des Landtags sein. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält. Das muss innerhalb von 30 Tagen geschehen. Wer neuer Regierungschef ist, ernennt dann die Ministerinnen und Minister, die das Landeskabinett bilden.

Gelingt die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann eine Mehrheit der Abgeordneten innerhalb von 14 Tagen die Auflösung des Landtags beschließen. Das würde ein vorzeitiges Ende der Wahlperiode bedeuten, es gäbe Neuwahlen. Wird die Auflösung abgelehnt oder kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande, findet noch am selben Tag ein weiterer Wahlgang für das Amt des Regierungschefs statt. Dann gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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