Landtagswahl: Wie geht es nach der Wahl in Sachsen-Anhalt weiter?
Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der neue Landtag erstmals tagen. Was passiert dann, und wie läuft die Wahl des Ministerpräsidenten ab?
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Der neue Landtag in Sachsen-Anhalt startet in eine fünfjährige Wahlperiode. Seine erste Sitzung muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden, das ist der 6. Oktober. Einberufen wird sie vom noch amtierenden Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger (CDU).
Mit dem Zusammentritt des neuen Parlaments in Magdeburg endet die Wahlperiode des vorherigen Landtags, ebenso enden die Amtszeiten der Minister und des Regierungschefs. Sie alle sind aber laut Verfassung verpflichtet, die Geschäfte weiterzuführen, bis die Nachfolger übernehmen.
Alle Namen werden aufgerufen
Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten eröffnet, das ist der oder die am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete. Er oder sie leitet die Sitzung, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist. Laut Geschäftsordnung benennt der Alterspräsident zwei Abgeordnete, mit denen er einen vorläufigen Sitzungsvorstand bildet. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest, indem er einzeln alle Namen aufruft. Anschließend lässt er den Landtagspräsidenten wählen. 2021 war der CDU-Abgeordnete Detlef Gürth Alterspräsident, als dienstältestes Mitglied des Landtags, dem er durchgängig seit Oktober 1990 angehörte.
Laut Geschäftsordnung schlägt die stärkste Fraktion eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten für die Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten vor. Die drei stärksten Fraktionen schlagen zudem jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zu Vizepräsidenten vor. Die Fraktionen können die Verteilung der Vorschlagsrechte aber auch anders vereinbaren.
Wahl per Stimmzettel oder Handzeichen
Gewählt wird dann jeder Posten einzeln nacheinander, und zwar mit Stimmzetteln. Wenn keiner widerspricht, kann durch Handzeichen und können die Vizepräsidenten in einem Wahlgang gewählt werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bekommt. Wird er oder sie nicht gewählt, so kann die zum Vorschlag berechtigte Fraktion ein anderes Landtagsmitglied vorschlagen.
Der Ministerpräsident wird ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Eine Frist, bis wann dies spätestens erfolgen muss, gibt es nicht. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält.
Klappt die Wahl beim ersten Versuch nicht, greifen Fristen: So muss innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang stattfinden. Kommt auch dann die Wahl nicht zustande, beschließt der Landtag innerhalb von weiteren 14 Tagen, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet wird. Wird dies nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Dann ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Iran-Krieg: Iran greift erneut Ziele in Kuwait an
- Nach Angriffen auf Stromnetz: Grüne fordern mehr Schutz für kritische Infrastruktur
- Kriminalität: Verband fordert "Backup-System für Notfälle" im Stromnetz
- Rüstungsindustrie im Visier: Nachrichtendienst: Russland plant Sabotage in Dänemark
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.