Extremismus: Ermittlungen nach Durchsuchungen bei "Artgemeinschaft"
Anhänger eines rechtsextremen Vereins sollen weiter aktiv geblieben sein, obwohl der Verein 2023 verboten wurde. Nun besteht der Verdacht, dass sie vorher vor den Durchsuchungen gewarnt wurden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Nach Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der verbotenen rechtsextremen Vereinigung "Artgemeinschaft" ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle wegen möglichem Geheimnisverrats. Es bestehe der Verdacht, dass Beschuldigte im Vorfeld darüber informiert worden seien, dass Durchsuchungen bei ihnen stattfinden sollten, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet.
Die Ermittlungen richteten sich ihr zufolge gegen Unbekannt. "Ob es tatsächlich zu vorherigen Warnungen der Beschuldigten kam, bleibt Gegenstand der Ermittlungen", hieß es.
"Artgemeinschaft" trotz Verbots weitergeführt?
In der vergangenen Woche hatte die Polizei in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehrere Objekte durchsucht. Die Maßnahmen fanden im Rahmen eines Verfahrens statt, dass sich laut Staatsanwaltschaft gegen insgesamt 15 Personen richtet. Ihnen wird vorgeworfen, die "Artgemeinschaft" trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben.
Die Ermittlungen gegen die 15 Beschuldigten hatten ihren Ausgangspunkt in Nordrhein-Westfalen, wie die Staatsanwaltschaft Detmold erklärte. Gegen ein Ehepaar in Horn-Bad Meinberg und einen Beschuldigten in Steinheim liefen Ermittlungen wegen des Verdachts, die verbotene Organisation fortzuführen.
Auch AfD-Politiker unter den Beschuldigten
Betroffen von den Durchsuchungen waren auch zwei AfD-Politiker, die bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kandidieren: Simon Lansmann und Sebastian Koch. Sie wiesen die Vorwürfe jeweils über ihren Anwalt zurück.
Bei den Einsätzen am vergangenen Donnerstag gab es laut Staatsanwaltschaft keine besonderen Vorkommnisse, auch Festnahmen habe es nicht gegeben. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden sollen.
Die "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung", so der vollständige Name, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie.
Die "Artgemeinschaft" wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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